In der vergangenen Woche veröffentlichten Union und SPD ihren Koalitionsvertrag, jedoch bleiben viele Fragen offen. So enthält der Vertrag laut Michael Neumann, Vorstand der Dr. Klein Privatkunden AG, nur wenig hilfreiches für potenzielle Eigenheimbesitzer.
Neumann resümiert bezüglich des Koalitionsvertrags: „Es finden sich viele Punkte, die die Nachfrage nach Immobilien weiter anheizen werden. Das Ziel für mehr Angebot an ohnehin mangelndem Wohnraum zu sorgen und so die Wurzel des Unheils zu packen, bleibt hingegen auf der Strecke.“
Falsche Instrumente für die richtige Zielgruppe
So wolle die große Koalition beispielsweise durch das Baukindergeld jährlich 1.200 euro pro Kind über zehn Jahre für Kauf oder Bau der eigenen Immobilien zuschießen, wovon Familien mit einem Jahreshaushaltseinkommen von bis zu 75.000 Euro jährlich profitieren. Pro Kind komme ein Freibetrag von 15.000 Euro hinzu.
„Das Positive zuerst: Die Zielgruppe ist weit gefasst und trifft damit eine breite Bevölkerungsschicht. Sie hat durch das Baukindergeld monatlich 100 Euro mehr Kapital je Kind zur Verfügung“, erläutert Neumann.
Ähnlich wie bei der Eigenheimzulage werde es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Banken geben, die Kreditnehmern die gesamte Summe vorfinanzieren, damit schon beim Kauf 12.000 Euro mehr pro Kind vefügbar seien. Diese Maßnahme birgt laut Neumann jedoch die Gefahr, die Immobiliennachfrage nochmals zu steigern.
KFW-Bürgschaft hat marginale Auswirkungen
Einem weiteren Beschluss der Koalitionsparteien zufolge soll eine Bürgschaft der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Eigenheimbesitzer etabliert werden. Diese solle einen Teil der Kauf- oder Baukosten für einen Zeitraum von 20 Jahren absichern.
Neumann beschreibt die Auswirkungen dieser Subvention wie folgt: „Letztlich werden sich durch diesen Beschluss nicht mehr Menschen ein Eigenheim leisten können. Banken rechnen immer mit einer fiktiven Annuität zwischen sechs und sieben Prozent, die der Darlehensnehmer tragen können muss.“
Auch eine zusätzliche Absicherung könne daran nichts ändern. Der einzige Vorteil der neuen Bürgschaft für einen Teil der Kosten sei ein reduziertes Risiko für den Darlehensgeber, welches Käufern im Zweifelsfall bessere Konditionen ermöglichen könne.
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