Eigenheim: Die wichtigsten Versicherungen bei Wetterextremen

Immer häufiger treten auch hierzulande Wetterphänomene wie Überschwemmungen, Starkregen und Hochwasser auf. Was Immobilienbesitzer diesbezüglich beim Versicherungsschutz beachten müssen, erklärt der Finanzdienstleister Dr. Klein.

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Hochwasser, Starkregen und Co. gefährden nicht nur das Gebäude, sondern auch den gesamten Haushalt.

Zwar sichere sie die eigene Immobilie gegen Sturm-, Feuer-, Blitz-, Hagel- und Leitungswasserschäden, doch die Folgen extremerer Wetterphänomene wie Hochwasser oder Starkregen seien im Standardschutz einer Wohngebäudeversicherung nicht enthalten.

Daher muss laut Marco Bai, Spezialist für Versicherung bei Dr. Klein in Hamburg, zusätzlich eine Elementarschadenpolice abgeschlossen werden: „Gerade in Risiko-Regionen ist diese unverzichtbar, aber auch alle anderen Immobilienbesitzer sollten sich eine entsprechende Absicherung unbedingt überlegen.“

Das ganze Gebiet der Bundesrepublik sei in vier Gefährdungsklassen (ZÜRS-Zonen) aufgeteilt. Umso höher die Gefahr eines Elementarschadens, desto höher die Klasse – und desto teurer auch der Versicherungsbeitrag.

„Unabhängige Experten wie die Spezialisten für Versicherung von Dr. Klein können sowohl die ZÜRS-Zone des Eigenheims als auch die bestmöglichen Konditionen für eine entsprechende Absicherung ermitteln“, sagt Marco Bai.

Hausratversicherung für Besitztümer abschließen

Da Hochwasser und ähnliche Katastrophen auch den gesamten Haushalt gefährden, sei darüber hinaus eine Hausratversicherung ratsam, die alle im Haus befindlichen Gegenstände absichere.

Dabei ist es Dr. Klein zufolge wichtig zu überprüfen, ob der Versicherungsschutz auch Kellerräume, Garagen oder Gartenhäuschen umfasst, falls in diesen wertvolle Gegenstände oder Möbel gelagert sind.

Um auch mögliche Unwetterschäden am Auto abzusichern, sollte eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Diese zahle selbst bei einem Totalschaden.

Schäden sofort dokumentieren

Um schwere Schäden von vornherein zu vermeiden, können vorsorgliche und schadenmindernde Baumaßnahmen am Haus durchgeführt werden. So könne der Keller beispielsweise durch druckwasserdichte Fenster geschützt, sowie Hauseingänge durch Treppen und Rampen erhöht werden.

Bei Eintritt eines Schadens sollte der Versicherungsnehmer laut Dr. Klein versuchen, den Schaden soweit möglich zu vermindern. „Aber natürlich nur, sofern keine Gefahr für die eigene Gesundheit besteht“, mahnt Marco Bai.

Am wichtigsten sei eine schnelle Meldung des Vorfalls beim Versicherer, sowie eine ausführliche Dokumentation der Schäden anhand von Fotos und Notizen. Auch die Schadenmeldung solle vollständig ausgefüllt werden. In Abstimmung mit dem Versicherer können dann Reperaturen und Aufräumarbeiten durchgeführt werden. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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