Die Einnahmen der Bundesländer aus der Grunderwerbsteuer haben in 2017 einen neuen Höchstwert erreicht. Die Anhebungen der vergangenen Jahre tragen dazu bei, dass Wohneigentum für immer mehr Menschen unerschwinglich wird, kritisiert der Immobilienverband BFW.
Union und SPD wollen die Bildung von Wohneigentum laut Sondierungspapier fördern – zugleich würden die Bundesländer jährlich neue Rekordeinnahmen bei der Grunderwerbsteuer kassieren, so der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Damit würden die Absichten der Sondierer ad absurdum geführt.
Die Einnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer sind 2017 auf einen neuen Rekordwert von 13,14 Milliarden Euro geklettert. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind sie damit um fast sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
Schmerzgrenze ist erreicht
Allein in den vergangenen sechs Jahren haben sich die Einnahmen mehr als verdoppelt: 2011 hatten die Länder noch 6,37 Milliarden Euro durch die Grunderwerbsteuer eingenommen.
BFW-Präsident Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, warnt: „Der Erwerb von Wohneigentum und die Bildung einer Altersvorsorge ist durch diese Steuerspirale für viele Menschen nicht mehr möglich. Die Schmerzgrenze für die Mittelschicht ist mehr als erreicht. Das im Sondierungspapier festgehaltene Vorhaben von Union und SPD, den Erwerb von Wohneigentum zu fördern, wird durch diesen Erhöhungswettlauf schon von vornherein ad absurdum geführt.“
Bundesländer legen Steuersätze fest
Die Steuer, die bei jedem einzelnen Immobilienkauf im Neubau oder Bestand anfällt, wird seit der Föderalismusreform 2006 durch die einzelnen Bundesländer festgelegt. Seitdem wurde sie von den Ländern insgesamt 27 mal erhöht.
„Angesichts des riesigen Mangels an bezahlbarem Wohnraum kann es nicht sein, dass Länder und Kommunen versuchen, über immer höhere Grunderwerbsteuern ihre Haushaltslöcher zu schließen“, sagt Ibel und fordert: „Die Grunderwerbsteuer muss bundesweit endlich wieder auf ein investitionsfreundliches Niveau gesenkt werden.“ Schon in den Achtzigern habe eine Steuerreformkommission festgestellt, dass ein Satz von maximal zwei bis drei Prozent gesamtwirtschaftlich vertretbar ist.
Der BFW weist darauf hin, dass Immobilienkäufer neben der Grunderwerbsteuer in der Regel Notarkosten von zwei Prozent und Maklergebühren von bis zu 7,14 Prozent zahlen müssen.
Bei einem Höchstsatz von 6,5 Prozent, der in Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und ab 2017 auch in Thüringen gelte, fielen damit rund 15,6 Prozent der Kaufkosten zusätzlich an Erwerbsnebenkosten an. Bei einem 400.000-Euro-Objekt entspriche dies einer Summe von 62.560 Euro. (bk)
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