Grundeigentümer hoffen auf Vorgaben aus Karlsruhe zur Grundsteuer

Der Eigentümerverband Haus & Grund erhofft sich vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer an diesem Dienstag klare Vorgaben. Das sagte der Präsident von Haus & Grund, Kai H. Warnecke, der Deutschen Presse-Agentur.

Die Einheitswerte für Grundstücke sollen eigentlich alle sechs Jahre neu festgelegt werden.

„Hoffentlich äußert sich das Verfassungsgericht auch dazu, inwieweit die Bodenrichtwerte Gegenstand von Steuererhebung sein müssen“, sagte Warnecke.

Der Erste Senat urteilt darüber, ob die zum Teil Jahrzehnte alten Einheitswerte der 35 Millionen Grundstücke in Deutschland, die Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer sind, gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.

Warnecke geht davon aus, dass das Gericht die Verfassungswidrigkeit feststellt. Wichtig sei die Dauer der Übergangsfrist, die Karlsruhe dem Gesetzgeber für eine Neuregelung einräumt. „Die Länder haben bis zu zwölf Jahre gefordert, das wäre schon dramatisch lang“. Sein Verband halte zwei Jahre für angemessen.

Einheitswerte gelten seit Jahrzehnten

Die Einheitswerte für Grundstücke sollen eigentlich alle sechs Jahre neu festgelegt werden, um Veränderungen der Bebauung und des Umfeldes zu berücksichtigen.

Das ist jedoch nie geschehen. So gibt es in den westlichen Bundesländern Einheitswerte, die bis ins Jahr 1964 zurückreichen; in den neuen Bundesländern sogar bis 1935.

Das bisher von der Mehrheit der Bundesländer favorisierte Modell, das stark auf den Bodenrichtwert setzt, würde wegen nötiger Neubewertungen großen Aufwand bedeuten, so Warnecke.

Unterschiedliche Modelle vorgeschlagen

Es würde auch zu großen Unterschieden zwischen ähnlichen Grundstücken innerhalb einer Gemeinde führen, kritisierte er. „Das ist ein Grund, warum wir das Anknüpfen an den Bodenrichtwert für nicht richtig halten.“

Der Mieterbund setzt im Gegensatz zu Haus & Grund auf eine reine Bodensteuer und erhofft sich davon einen Anreiz für mehr Wohnungsbau. Auch solle das die Grundstücksspekulation eindämmen.

Haus & Grund favorisiere ein Modell, dass Marktschwankungen ausgleicht, sagte Warnecke. Grundlage sollten die Grundstücksgröße und die Bebauung sein. „Dann schafft man das auch in zwei Jahren.“ (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

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