Bei der Diskussionsrunde „DSGVO in der Immobilienbranche: Worauf es in der Praxis ankommt“ in Berlin riefen Datenschützer und Akteure zu Gelassenheit und Pragmatismus im Umgang mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf.
Veranstaltet wurde die Diskussionsrunde von der Kanzlei Bottermann Khorrami LLP (BK Law) in Kooperation mit der Stiftung Datenschutz. Den Experten zufolge hat die neue Verordnung nur geringfügige Änderungen gebracht und darf nicht zu unverhältnismäßigem Mehraufwand führen.
„Die DSGVO ruft auch in Immobilienunternehmen viel Unsicherheit hervor. Mit Informationsveranstaltungen wie dieser möchten wir der Branche aufzeigen, wie sehr Datenschutz an Bedeutung gewonnen hat, sich aber meistern lässt“, sagte Janina Sturm, Rechtsanwältin und Partnerin bei Bottermann Khorrami LLP.
Hektik sei ihrer Meinung nach nicht angezeigt – eine umfassende Compliance-Strategie jedoch nun auch in diesem Rechtsbereich unumgänglich.
Dokumentationspflichten sind echte Neuerungen
Prof. Dr. Anne Riechert, Wissenschaftliche Leiterin der Stiftung Datenschutz und Lehrstuhlinhaberin an der Frankfurt University of Applied Science, stimmt ihr zu: „Datenschutz ist im Prinzip eine Sache des gesunden Menschenverstands.“
So dürfe beispielsweise das in der DSGVO enthaltene ‚berechtigte Interesse‘ des Unternehmers zur Datenerhebung nicht überdehnt werden. Die Verordnung sei jedoch alles andere als geschäftsschädigend.
In ihrem Vortrag wies die Juristin darauf hin, dass die umfassenden Dokumentationspflichten echte Neuerungen darstellen. Nach wie vor müssten mit Dienstleistern Verträge zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden.
„Zu den Dienstleistern zählen beispielsweise auch nicht-europäische Cloudanbieter. Hier ist Vorsicht geboten, wenn die europäischen Datenschutzbestimmungen nicht eingehalten werden“, so Riechert.
Struktur in die Datenproduktion bringen
Laut Maurice Grassau, CEO von Architrave, einer digitalen Plattform für das Immobilienmanagement, ist die Immobilienwirtschaft eine der Branchen mit der größten Datenproduktion, die jedoch viel zu häufig unstrukturiert erfolgt.
Nun biete die DSGVO die perfekte Gelegenheit für einen ‚Daten-Frühjahrsputz‘. So bleiben nur die wirklich erforderlichen Daten, und die IT-Systeme laufen schneller und effizienter.
„Die meisten Unternehmen wissen überhaupt nicht, welche Daten sie von Kunden und Mitarbeitern haben und wo sie liegen. Die DSGVO bietet mit ihrer Maßgabe wirklich erforderlicher Daten eine große Chance, in diesen Datenwulst endlich Ordnung reinzubringen“, erklärt Steven Guttmann, Syndikus und Datenschutzbeauftragter der Vistra Deutschland.
Im Hinblick auf die zahlreichen Mails von Newsletter-Anbietern fügt er hinzu: „Wir können nur davon abraten, nachträglich per Mail um eine Einverständniserklärung zu bitten, da es sich hierbei um eine verbotene Werbemaßnahme handelt.“ (bm)
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