Am 30. Januar trafen sich im Rahmen der gif-Fachtagung etwa 120 führende Experten der Immobilienwirtschaft in Frankfurt am Main um unter anderem die Folgen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) für diverse Immobilienfondstypen zu diskutieren.
Organisiert wurde die Fachtagung durch die gif-Kompetenzgruppe „Indirekte Immobilienanlage“ und ihren Leitern Prof. Dr. Ulrich Nack, der Einführung und Schlusswort hielt, sowie Prof. Dr. Steffen Sebastian, der die Diskussion moderierte.
Ausgangspunkt der Diskussion sei dabei die Diagnose gewesen, dass das KAGB nach wie vor viel kritisiert werde, gleichzeitig jedoch auch eine breite Auswahl verschiedenster Fondsvehikel anbiete. Hinzu kommen ausländische Optionen, wie aus Luxemburg.
Vier Jahre nach der Einführung des KAGB im Juli 2013 sei die Branche tatsächlich verändert, jedoch seien die neuen Möglichkeiten für Fondsbranche und Anleger nur teilweise von Nutzen.
Rechtlicher Wettstreit für deutsche Fonds
Die Diskussion eröffnete Mario Leißner, deutscher Managing Partner der internationalen Wirtschaftskanzlei King & Spalding, mit dem Vortrag „Die deutschen Immobilienfondsvehikel im rechtlichen Wettsreit.“
Dabei betonte der Fondsexperte: „Mit deutschen Fonds können maßgeschneiderte Produkte mit höchster aufsichtsrechtlicher und steuerlicher Effizienz gestaltet werden.“
Seiner Ansicht nach sei ein Ausweichen an alternative Fondsstandorte, wie zum Beispiel Luxemburg, nur in einigen, überaus seltenen Fällen notwendig.
Folgen für die Marktentwicklung
Im Anschluss referierte Dr. Michael Pirl vom deutschen Fondsverband BVI zum Thema „Marktentwicklung offener und geschlossener Immobilienfonds seit Einführung des KAGB.“
Er berichtete, dass das KAGB Anlass für die Bundesbank und den Fondsverband BVI war, auch für Immobilienfonds ein standardisiertes Statistikformat aufzusetzen. So informiere die Bundesbank über das Gesamtvermögen geschlossener Fonds – egal ob diese KAGB-konform sind.
Mit 22 Milliarden Euro entfalle die Hälfte allen Netto-Vermögens geschlossener Fonds auf Immobilienfonds. Etwa elf Milliarden Euro davon seien nach dem 21. Juli 2013 aufgelegt oder auf das KAGB umgestellt worden.
Seite zwei: BVI-Statistik für alle Kapitalverwalter