Der Novemberwetter zeigt sich zunehmend kühler. Wenn die Prognosen eintreten, erwartet uns in der kommenden Woche der erste Wintereinbruch mit Schnee und Frost. Um etwaige Versicherungsansprüche bei Frostschäden nicht zu gefährden, sollten Hausbesitzer vor dem kalendarischen Winteranfang einen kompletten Wintercheck durchführen, empfiehlt die Verbrauchersorganisation (GVI).
„Frostempfindlich sind außen- aber auch innenliegende Wasserleitungen. Gelockerte Dachziegel können bei einem Sturm Passanten verletzen und ein undichtes Dach führt zu Schimmelbildung und Feuchtigkeitsschäden“ warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI und empfiehlt eine komplette Überprüfung des Hauses.
Wie Sie Frostschäden vermeiden
Vor Einbruch des Winters sind dringend, nicht benötigte Wasserleitungen, in- und außerhalb des Hauses, zu entleeren. Heizungen – auch von nicht bewohnten Räumen – sollen auf kleiner Stufe laufen, um Frostschäden zu vermeiden. „Sollte es dennoch zu geplatzten Wasserleitungen kommen, sind diese Schäden vom abgeschlossenen Versicherungsschutz gedeckt“, betont der Fachmann.
Seite 2: Versicherungsschutz bei Eis und Frost