Kampf gegen Wuchermieten: Neue Rechte für Mieter kommen

Mieter in Deutschland können sich ab dem kommenden Jahr leichter gegen Mietwucher wehren. Am Donnerstag will der Bundestag die von Justizministerin Katarina Barley (SPD) vorgeschlagene Nachbesserung der Mietpreisbremse beschließen.

Die Mietpreisbremse hatte die vorige große Koalition eingeführt. Sie gilt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Der Kompromiss von Union und SPD sieht eine zusätzliche Verschärfung der Regeln vor, nach denen Vermieter nach Modernisierungen einen Teil der Kosten auf Mieter umlegen dürfen.

Bundesweit dürfen Vermieter demnach künftig nur noch acht Prozent statt wie bisher elf Prozent der Kosten pro Jahr von ihren Mietern zurückverlangen. Im Gesetzentwurf des Bundeskabinetts galt dies nur für Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Die vorgesehene Kappungsgrenze von drei Euro erlaubter Mieterhöhung pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren nach Modernisierungen bleibt, aber auch hier gibt es noch eine Verschärfung.

Informationspflicht für Vermieter

Wo die Miete weniger als sieben Euro pro Quadratmeter beträgt, dürfen Vermieter innerhalb der sechs Jahr sogar nur zwei Euro pro Quadratmeter draufschlagen.

Kern der Mietpreisbremse ist, dass die Miete bei Neuvermietungen nur in bestimmten Fällen mehr als zehn Prozent über der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf – bei Neubauten, Sanierungen oder wenn die Vormiete ein Jahr vor Beendigung des Mietverhältnisses schon höher lag.

Verlangt ein Vermieter mehr, muss er den Mieter künftig schon vor Vertragsabschluss darüber informieren und einen Grund angeben – das war bisher nicht so.

Seite zwei: SPD drängte auf Verschärfung

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