Bei der Neuregelung über die Grundsteuer deuten sich schwierige Verhandlungen an. Die Länder sind sich uneins, wie die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Reform aussehen soll.
Die Finanzminister von Bund und Ländern trafen sich am Mittwoch in Berlin, um über das weitere Vorgehen und einen Zeitplan zu beraten. Sie beschlossen, zunächst verschiedene Modelle auf ihre Machbarkeit hin zu prüfen.
Dabei gehe es darum, welches der Reformmodelle innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist umgesetzt werden könnten, teilte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) nach dem Spitzentreffen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit.
Vor Ende der Prüfung sei kein Modell vom Tisch. Es solle dann entschieden werden, welches der machbaren Modelle umgesetzt werden soll. Schäfer sprach von konstruktiven und sachlichen Gesprächen.
Bundesverfassungsgericht sorgt für Bewegung
Die Karlsruher Richter hatten das derzeitige Steuermodell für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende kommenden Jahres muss ein neues Gesetz verabschiedet sein. Erklärter politischer Wille ist, dass das Steueraufkommen insgesamt weder steigen noch sinken soll.
„Bund und Länder müssen und wollen die Grundsteuer auf verfassungsgemäße Beine stellen“, sagte Schäfer. „Dieses Ziel eint nun endlich alle Beteiligten. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mir die Initiative des Bundes dazu vor Jahren gewünscht hätte, nach dem sich fast alle Länder bereits einig waren. Nun sorgt eben der Druck des Bundesverfassungsgerichts für Bewegung.“
Mit einem Ertrag von jährlich rund 14 Milliarden Euro ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden.
Drei verschiedene Modelle
In der Diskussion für die Neuregelung sind im Wesentlichen drei Modelle. Im Bodenwertmodell wird in erster Linie der Wert eines Grundstücks für die Höhe der fälligen Steuer zugrunde gelegt.
Im Kostenwertmodell fließen auch Bau- oder Sanierungskosten für die Häuser auf dem Grundstück mit ein. Dieses Modell hatte 2016 eine Mehrheit der Länder vorgelegt.
Beim flächenbezogenen Äquivalenzmodell wäre vor allem die reine Fläche von Grundstücken und Gebäuden Grundlage für die Steuerhöhe, weniger der Wert der Fläche und Immobilien.
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