Mietwohnung: Muss ich renovieren oder nicht?

In deutschen Großstädten ist preiswerter Wohnraum knapp. Und gerade Studenten sind nicht allzu wählerisch. Früher oder später steht aber die Frage an: Muss ich renovieren? Und wer zahlt eigentlich für Reparaturen?
 Der Bundesgerichtshof hat kürzlich ein Grundsatzurteil gefällt, das die Rechte von Mietern weiter stärkt. Was dahinter steckt, verrät Rechtsanwalt und Arag-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

 

Der Bundesgerichtshof hat gerade erst die Rechte von Mietern gestärkt: „Beim Austausch des Teppichbodens oder beim Abschleifen des Parketts ist der Vermieter gefragt“, sagt Arag-Rechtsexperte und Rechtsanwalt Tobias Klingelhöfer.

 

Wer ist für Renovierung und Schönheitsreparaturen in einer Mietwohnung zuständig? 


Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich ist es zunächst Sache des Vermieters, Renovierungen und Reparaturen in einer Mietwohnung durchzuführen. In der Praxis ist es aber meistens so, dass diese Pflicht im Mietvertrag auf den Mieter übertragen wird.

Was sind überhaupt Schönheitsreparaturen?

Tobias Klingelhöfer: Alles, was in den vier Wänden zu renovieren ist, gehört zu den Schönheitsreparaturen. Also beispielsweise Tapezieren und Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Türen oder Fensterrahmen von innen. Muss der Teppichboden ausgetauscht werden oder der Parkettboden abgeschliffen werden, ist der Vermieter gefragt.

Muss man dafür einen Fachmann beauftragen oder kann man das selber erledigen? 


Tobias Klingelhöfer: Nein, Schönheitsreparaturen muss man nicht unbedingt von einem Profi durchführen lassen, da kann man selbst Hand anlegen – solange die Arbeiten fachgerecht erledigt werden.

 

Seite 2: Was ist fachgerecht?

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