Preistreiber Kaufnebenkosten: Regierung prüft Reform

Immobilienkäufer in Deutschland können auf eine Entlastung bei den hohen Kaufnebenkosten hoffen. „Wir prüfen aktuell, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt“, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) der Deutschen Presse-Agentur.

Maklerkosten und die zu zahlende Grunderwerbssteuer fressen häufig einen Großteil des angesparten Eigenkapitals auf.

Das bedeutet, dass derjenige die Maklerkosten zu tragen hat, der den Makler beauftragt hat. Dies wurde bereits bei der Vermittlung von Mietwohnungen eingeführt. „Die Einführung dieses Bestellerprinzips war ein wichtiger Schritt, um Mieter spürbar zu entlasten“, sagte Barley.

Gerade junge Familien in Großstädten können sich immer seltener Mietwohnungen oder Häuser leisten und prüfen daher einen Immobilienkauf im Umland.

Maklerkosten und die zu zahlende Grunderwerbssteuer fressen häufig einen Großteil des angesparten Eigenkapitals auf, zumal die Nebenkosten bei steigenden Immobilienkosten mitsteigen. Die Maklergebühr schwankt in Deutschland zwischen 7,14 bis 5,95 Prozent des Kaufpreises.

Regierung auf „Kuschelkurs“ mit Maklern

In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Brandenburg zahlt der Käufer die Provision komplett, in den anderen Bundesländern wird sie in der Regel geteilt zwischen dem Käufer und Verkäufer.

Ein Beispiel: Kostet eine Immobilie in Berlin 400.000 Euro, fallen allein 28.560 Euro an Maklerprovision für die Käufer an, sowie 24.000 Euro Grunderwerbssteuer plus Notarkosten – Kosten, für die man sich auch mehrere Autos kaufen könnte.

Zuletzt hatten die Grünen im Bundestag den Antrag gestellt, das Bestellerprinzip auch auf den Immobilienerwerb auszuweiten. In den meisten Bundesländern liege die Maklergebühr weit über dem europäischen Durchschnitt, schreiben die Grünen in dem Antrag für den Bundestag.

Die Bundesregierung fahre einen „Makler-Kuschelkurs“, kritisierte Grünen-Fraktionschefin Katrin-Göring-Eckardt. „Maklergebühren müssen von denjenigen gezahlt werden, die eine Immobilie verkaufen, und nicht von den Käufern.“ (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

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