Beim Bau eines Eigenheims kommt es auf vier von zehn Baustellen zu Problemen, so das Ergebnis einer Studie des Bauherren-Beraters Almondia. Jedes zwanzigste gebaute Haus weise erhebliche Mängel auf.
Nach den Ergebnissen der Bauherren-Studie von Almondia kommt es bei fast jedem zweiten privaten Hausbau zu Problemen. Die Liste der Ärgernisse führe der Streit mit dem Bauträger an (auf 14 Prozent der Baustellen). Zwist gebe es aber auch zwischen den einzelnen Gewerken.
Probleme mit der Baugenehmigung habe gut jeder zehnte Bauherr. Jedes zwanzigste innerhalb der vergangenen fünf Jahre gebaute Haus weise nach wie vor erhebliche Mängel auf. Für die Bauherren-Studie wurden 1.046 Bundesbürger befragt, die entweder in den vergangenen Jahren ein Eigenheim gebaut haben oder gerade eines planen.
„Der Bau eines Hauses ist ein komplexes und vielschichtiges Unterfangen. Auch wenn das neue Bauvertragsrecht ein Schritt in die richtige Richtung ist, so kann es noch immer zu unschönen Überraschungen kommen. Auf den Rat von unabhängigen Experten sollten Bauherren daher nicht verzichten“, so das Fazit von Dr. Gordian Rättich, Geschäftsführer des Bauherren-Beraters Almondia.
Neues Bauvertragsrecht bringt Verbesserungen
Das neue Bauvertragsrecht gilt seit dem 1. Januar 2018. Ein Kernpunkt ist die Baubeschreibung. Sie enthält die Details des zu errichtenden Gebäudes.
In vielen Fällen war sie laut Almondia bisher schwammig formuliert und bot damit Stoff für Konflikte. Nun müsse die Baubeschreibung klar und im Detail definieren, welche Leistungen enthalten sind. Die Gefahr, dass ein Haus komplett von der Planung abweiche, wie es acht Prozent der befragten Bauherren erleben mussten, sollte damit künftig ausgeschlossen sein.
Die Baubeschreibung sei jedoch meist sehr technisch und für einen Laien nicht immer verständlich. Das biete neues Konfliktpotential. Denn letzten Endes könne nur eingefordert werden, was schriftlich fixiert wurde.
„Potenzielle Bauherren sollten unbedingt die Expertise von Profis einholen. Und genau abklären, was hinter den Formulierungen steht. Sonst kann es passieren, dass die Leistungen nicht den Vorstellungen vom eigenen Traumhaus entsprechen“, empfiehlt Bauexperte Rättich.
Baumängel rechtzeitig erkennen
Auch Baumängel wird das neue Gesetz nicht ausschließen können. 61 Prozent der befragten Bauinteressenten berichteten von einschlägigen Erfahrungen im Freundes- und Familienkreis.
„In diesem Fall ist es entscheidend, die Mängel rechtzeitig zu erkennen und zu beanstanden. Denn wenn die Wand verputzt ist, lässt sich nicht mehr erkennen, ob die Elektrik ordentlich verlegt wurde“, so der Almondia-Geschäftsführer. Daher sei ein regelmäßiger Baustellenbesuch in Begleitung von Experten zu empfehlen.
„Grundsätzlich begrüßen wir bei Almondia das neue Bauvertragsrecht, denn es unterstreicht, dass sich ein Hausbau nicht nebenbei stemmen lässt. Die neuen Regelungen sollten jedoch nicht zu Leichtsinn verführen. Bauherren sollten auch in Zukunft gut prüfen, ob der Vertragspartner und das Vorhaben zu den Wünschen und dem eigenen Geldbeutel passen“, so Rättich abschließend.
Für die Bauherren-Studie befragte Almondia Mitte 2017 insgesamt 1.046 Bundesbürger. Die Hälfte der Befragten hat innerhalb der vergangenen fünf Jahre ein selbstgenutztes Haus gebaut. Die andere Hälfte der Studienteilnehmer plant einen Bau für die nächsten zwei Jahre und hat teilweise auch schon ein Baugrundstück. Die Umfrage erfolgte unter wissenschaftlicher Begleitung von Professor Dr. Evi Hartmann, Inhaberin des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. (bk)
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