Reform der Altersvorsorge für die Rentenphase

Das Konzept der Altersvorsorge in Deutschland muss dringend runderneuert werden. Notwendige Anpassungsschritte sollten aber mit Augenmaß erfolgen. Gebraucht werden vor allem nachhaltige Rahmenbedingungen. Ein Gastbeitrag von Ekkart Kaske und Dr. Christian Hott

Kaske Hott
Ekkart Kaske, Executive Director des European Justice Forum (links), und Dr. Christian Hott, Economic Advisor.

Die demographische Entwicklung erzeugt einen anhaltenden sowie langfristig orientierten Reformbedarf bei der Altersvorsorge. Dabei konzentrieren sich die Reformmaßnahmen der staatlichen Vorsorge (Säule 1) meist auf die Stellschrauben Beitragssätze, Rentenniveau und Rentenalter. Zuweilen fallen Vorschläge für nötige Anpassungsschritte jedoch zu groß aus, als dass sie gesellschaftlich gewünscht und politisch durchsetzbar wären.

Stattdessen wird versucht, die drohende Lücke durch eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (Säule 2), wie in 2017 durch das verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz, oder der privaten kapitalgedeckten Vorsorge (Säule 3), siehe Riesterrente in 2000, zu schließen. Diese Reformschritte sind grundsätzlich zielführend und zu einem großen Teil auch unvermeidbar. Es ist jedoch zu bedenken, dass die mangelnde Effizienz der einzelnen Elemente der Alterdvorsorge entscheidend zum Ausmaß der derzeit benötigten Reformschritten beiträgt. Der Vorsorgeansatz muss daher verstärkt in Richtung nachhaltiger Rahmenbedingungen gehen.

Die Umlagefinanzierte Altersvorsorge muss breiter abgestützt werden

In einem Umlagesystem gibt die Erwerbsbevölkerung einen Teil ihres Einkommens an die Rentner ab und erhält damit das Versprechen, einen Teil des Einkommens der nächsten Generation zu erhalten wenn sie selbst in Rente ist. Dies macht das System anfällig für demographische Veränderungen. Die anhaltende Erhöhung des Verhältnisses von empfangenden Rentnern zu einzahlender Arbeitsbevölkerung erzeugt hier einen laufenden und unpopulären Reformbedarf.

Vor 25 Jahren gab es in Deutschland für jeden Menschen im Rentenalter noch über vier im Erwerbsalter. Heute sind es bereits nur noch knapp drei und in 25 Jahren werden es nach Prognosen der Vereinten Nationen (bei konstantem Rentenalter) nur noch rund 1,6 Menschen im Erwerbsalter sein die einen Menschen im Rentenalter finanzieren müssen. Dies bedeutet, dass sich die Beiträge knapp verdoppeln oder das Rentenniveau fast halbieren müsste.

Seite zwei: Besonderheiten im deutschen Umlagesystem

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