Reform der Grundsteuer: Flächenmodell könnte zu schneller Umsetzung führen

Bisher zeichnet sich keine Einigung bei der geplanten Reform der Grundsteuer ab. Das sogenannte Flächenmodell ließe sich ohne großen bürokratischen Aufwand umsetzen, so der Immobilienverband Deutschland (IVD). Falls doch weiterreichende Änderungen angestrebt werden, könne es auch als Übergangsregelung fungieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat im April dieses Jahres das bisherige Grundsteuermodell für verfassungswidrig erklärt.

„Die Zeit wird knapp, eine Einigung ist schwierig. Der IVD schlägt deshalb vor, das sogenannte Flächenmodell einzuführen“, unterstreicht Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, und reagiert damit auf aktuelle Medienberichte, wonach es kein Vorankommen bei der Reform der Grundsteuer gebe. Hintergrund ist eine Antwort des Finanzministeriums auf eine Parlamentsanfrage der Grünen zum Stand der Grundsteuerreform.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10. April dieses Jahres die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber war eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt worden, um ein neues Modell vorzulegen.

„Die Lage ist kompliziert. Nicht umsonst ist es seit mehr als 20 Jahren nicht gelungen, eine Reform der Grundsteuer zu beschließen. Bis zum Ende das Jahres 2019 muss das neue Gesetz jedoch in Kraft treten. Deshalb plädiert der IVD für das Flächenmodell, weil es nicht nur einfach, sondern auch gerecht ist und zu keinen sozialen Verwerfungen führen wird“, begründet Schick die Position des Verbands.

Umsetzung ohne großen bürokratischen Aufwand möglich

Aus Sicht des IVD ist die Ansetzung der Grundflächen der Grundstücke sowie der Nutzflächen der Gebäude als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer die fairste Form der Steuerlastermittlung. Sie differenziere zwischen bebauten und unbebauten Flächen sowie Ein- und Mehrfamilienhäusern. Außerdem ließe sie sich relativ schnell und ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand umsetzen.

„Denkbar wäre auch, dass man mit dem Flächenmodell eine funktionierende und verfassungsgemäße Übergangsregelung schafft, wenn eine weitergehende Reform unbedingt gewünscht ist“, so der IVD-Präsident. (bk)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments