Das Baukindergeld kommt 2018. CDU/CSU und SPD haben vereinbart, Familien bei der Eigentumsbildung zu unterstützen. Dabei handelt es sich um eine staatliche Förderung für Familien mit mindestens einem Kind, die zum ersten Mal eine Immobilie erwerben und deren zu versteuerndes Einkommen 75.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Was man zur neuen Eigenheimzulage wissen muss.
Das neue Baukindergeld können Familien, deren versteuertes Einkommen 75.000 Euro nicht übersteigt, zehn Jahre lang in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr erhalten. Bei Familien mit einem Kind sind das insgesamt 12.000 Euro, mit zwei Kindern 24.000 Euro. Das Gute daran: Das Baukindergeld muss nicht zurückgezahlt werden. Aller Voraussicht nach wird es aber nichtes aber nicht auf einen Schlag, sondern monatlich oder jährlich ausgezahlt. Dadurch lässt es sich zwar zu Beginn nicht als Eigenkapital einbringen, aber nach und nach in die Tilgung der Baufinanzierung investieren. Das Baukindergeld wird rückwirkend ab 1. Januar 2018 gezahlt. Wichtig dabei ist, dass Sie die Immobilie nach diesem Datum gekauft haben. In 2017 oder früher getätigte Käufe werden nicht gefördert.
Viele Eckdaten stehen beim Baukindergeld noch nicht hundertprozentig fest. Unklar ist momentan zum Beispiel:
- Wann das Baukindergeld beantragt werden kann, voraussichtlich nicht vor Oktober 2018Wie die Beantragung ablaufen wird
- Wo das Baukindergeld beantragt wird, vermutlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- In welchem Rhythmus es ausbezahlt wird, monatlich oder jährlich
- Ob Familien 20-30 Prozent Eigenkapital einbringen müssen, um förderberechtigt zu sein
- Ob Kinder zum Zeitpunkt der Beantragung minderjährig sein müssen
Zwischenzeitlich gab es außerdem Überlegungen, nur den Erwerb von Immobilien bis maximal 120 Quadratmetern zu fördern, um die Kosten für das Baukindergeld im Rahmen zu halten. Denn die Finanzspritze wird eine teure Angelegenheit für den Bund: Bis zu vier Milliarden Euro sind über eine Laufzeit von drei Jahren hinweg insgesamt dafür veranschlagt. Die Begrenzung der Wohnfläche ist aber wieder vom Tisch. Die Finanzierung des Baukindergeldes steht aber bereits: Anfang Juli haben Bundestag und Bundesrat das Haushaltsgesetz 2018 beschlossen. Es muss nun lediglich noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Das Baukindergeld muss derzeit noch inhaltlich zwischen verschiedenen Ressorts verhandelt werden. Erst, wenn diese Verhandlungen abgeschlossen sind, fällt der Startschuss. Die Rede ist derzeit von Herbst 2018, wir gehen deshalb davon aus, dass die Anträge nicht vor Oktober gestellt werden können.
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