Wohnimmobilien: Was tun, wenn der Bauträger pleite geht?

Auch wenn der Erwerb des Eigenheims für viele Deutsche die Erfüllung eines Lebenstraums bedeutet, besteht die Gefahr, dass Baufirmen bankrottgehen. Auf diese Eventualität müssen sich Häuslebauer rechtzeitig vorbereiten, rät das Baufinanzierungsportal Baufi24.

Die Insolvenz von Baufirmen bedeutet für werdende Eigenheimbesitzer hohe Verluste an Geld und Zeit, um den Schaden auszugleichen.

„Kommt es zur Insolvenz, geht es in erster Linie um Schadensbegrenzung. Denn bereits bezahlte Arbeiten werden in der Regel nicht mehr ausgeführt, sondern müssen mitunter für viel Geld von einem anderen Unternehmen übernommen werden“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer von Baufi24.

Aus diesem Grund gelte es für Bauherren zuallererst einen kühlen Kopf zu bewahren und den Baufortschritt zu klären. Dafür sei ein Sachverständiger hinzuziehen, den den Baubestand genauestens dokumentiert.

Dieser könne feststellen, welche Bauabschnitte bereits fertig seien, welche Arbeiten noch zu erledigen seien und welchen Wert die Immobilie derzeit habe. Sämtliche laufenden Zahlungen an den Bauträger sollen umgehend eingestellt werden.

Genau über Bauträger informieren

„Ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter gibt darüber Auskunft, ob der bestehende Vertrag weiterhin erfüllt, ein neuer aufgesetzt wird oder ob ein anderes Unternehmen den Bau vollenden muss“, so Scharfenorth weiter.

Wichtig sei es auch, nicht panisch neue Handwerker zu verpflichten, da der bestehende Vertrag möglicherweise vom Bauträger erfüllt werde und der Häuslebauer dann am Ende doppelt zahlen müsse.

Zukünftige Eigenheimbesitzer sollten sich Baufi24 zufolge möglichst frühzeitig genau über den gewählten Bauträger informieren um die Gefahr einer Insolvenz so weit wie möglich zu minimieren. Gegen Zahlung eines Honorars könne beispielsweise ein Blick in die Schufa geworfen werden.

Prüfung durch Fachanwalt ratsam

Darüber hinaus sollte die Baufirma viel Erfahrung mitbringen, über eine gute Bonität verfügen und möglichst aus der Region stammen. Bestenfalls verfüge sie zudem über eine Baufertigstellungsversicherung oder eine Fertigstellungsbürgschaft ihrer Bank.

Zusätzliche Sicherheit könne auch die Prüfung durch einen Fachanwalt vor der Vertragsunterzeichnung schaffen. Weiterhin sei die Zahlung nur nach Baufortschritt ratsam. So bleiben eventuelle Verluste so gering wie möglich. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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