Mit Steueranreizen für private Investoren will die Bundesregierung den Bau bezahlbarer Wohnungen ankurbeln. Die Sonderabschreibungen sollen laut Bundesfinanzministerium für Objekte gelten, für die zwischen dem 31. August dieses Jahres und dem 31. Dezember 2021 ein Bauantrag gestellt wurde.
Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Andere Ministerien werden nun über den Entwurf beraten, schon in den kommenden Wochen könnte das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden. Die Bundesregierung setzt damit ein im Koalitionsvertrag vereinbartes Vorhaben um.
Keine Förderung für Luxusausstattung
Voraussetzung für die Vergünstigung ist dem Entwurf zufolge, dass die Herstellungs- und Anschaffungskosten 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen.
„Mietwohnungen mit hohem Standard (Luxusausstattung) bedürfen keiner staatlichen Förderung und werden somit vollständig von der Förderung ausgeschlossen“, heißt es zur Begründung.
Die Sonderabschreibung kann auch nicht nutzen, wer schon andere öffentliche Förderung für seine Investition bezieht. Zudem muss die Wohnung im Jahr der Anschaffung und den folgenden neun Jahren vermietet werden.
Gesetz soll Mietanstieg bremsen
Absetzbar wären den Plänen zufolge jährlich fünf Prozent der Bemessungsgrundlage von höchstens 2000 Euro pro Quadratmeter. Das gilt für das Jahr von Anschaffung oder Herstellung des Wohnraums sowie in den folgenden drei Jahren.
Die Förderung würde nach Berechnungen des Finanzministeriums bis 2022 mit insgesamt 310 Millionen Euro zu Buche schlagen, vorwiegend bei Bund und Ländern.
„Durch die günstigere Finanzierung und das angestrebte höhere Angebot an Wohnraum werden die Mieten tendenziell sinken beziehungsweise der Mietanstieg gebremst“, heißt es im Entwurf. (dpa-AFX)
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