Bezahlbarer Wohnraum ist ein knappes Gut in deutschen Großstädten. Wo Massenbesichtigungen und steigende Mieten an der Tagesordnung sind, erscheint Wohnungssuchenden ein günstiges Angebot auf einer Internetplattform wie ein Sechser im Lotto. Aber Vorsicht: So manches Schnäppchen stellt sich als Betrug heraus. Worauf Wohnungssuchende achten sollten, um nicht auf betrügerische Angebote hereinzufallen, und was im Schadensfall zu tun ist, weiß Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Laut einer Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 fehlen in den 77 deutschen Großstädten etwa 1,9 Millionen bezahlbare Wohnungen. Da klingen Angebote wie „Dreizimmerwohnung Altbau, renoviert, Balkon, beste Lage, 1.000 Euro warm“ sehr verlockend. Aber: „Trotz der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt sollten Wohnungssuchende alle Inserate mit einer gesunden Portion Skepsis prüfen“, rät Michaela Rassat.
Denn: Es kommt immer häufiger vor, dass angebliche Vermieter vor Mietvertragsabschluss und ohne Besichtigung Zahlungen verlangen – für eine Wohnung, die es gar nicht gibt, oder die ihnen nicht gehört. Als erste Orientierungshilfe kann der aktuelle Mietspiegel dienen. Diesen finden Interessenten meist auf der Internetseite ihrer Gemeinde.
Hinweise auf eine gefälschte Anzeige
„Liegt die Miete des Angebots weit unter dem dort angegebenen Durchschnitt, sollten Suchende stutzig werden – auch wenn das Angebot mit Hochglanzbildern der Wohnung versehen ist“, warnt die D.A.S.-Expertin. Weitere Hinweise auf eine gefälschte Anzeige können fehlende Angaben beispielsweise zur Kaltmiete, zum Energieausweis sowie einem konkreten Ansprechpartner sein. Oftmals gibt es auch die Adresse der angeblichen Wohnung nicht. Die Expertin rät daher, die Straße über eine Suchmaschine zu checken und gegebenenfalls auch die Fotos per Bildersuche zu prüfen. Sind die gleichen Fotos noch in anderen Wohnungsanzeigen zu finden, ist das ein Indiz für Betrug. Mit Außenaufnahmen lässt sich auch der Standort des Hauses überprüfen.
Seite zwei: Wie der Betrug abläuft