In der Diskussion über ein mögliches Verbot der Umlagefähigkeit der Grundsteuer äußert der Augsburger Professor Gregor Kirchhof massive verfassungsrechtliche Bedenken. Und auch dem Bund wird die Verantworlichkeit für die Reform abgesprochen.
In einem vom ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, in Auftrag gegebenen Gutachten zweifelt Kirchhof daran, ob für diese Gesetzesänderung überhaupt der Bund zuständig ist. Zudem seien dem Gutachten nach Eingriffe in die zahlreichen bestehenden Mietverhältnisse „angesichts der ausgeübten Eigentümer- und Vertragsfreiheit verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.“
Neben dieser verfassungsrechtlichen Kritik könnten laut Kirchhof langfristig die Folgen des Verbots ein Rückgang von Wohnraumangeboten und eine Steigerung der Mieten sein.
„Nach bereits breiter Kritik an der ökonomischen Sinnhaftigkeit eines solchen Verbots zeichnet sich nun auch ab, dass ein Verbot der Umlagefähigkeit verfassungsrechtlich höchst bedenklich wäre““ sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. „Befürworter eines solchen Verbotes sollten von entsprechenden Überlegungen Abstand nehmen.“
Weitere verfassungsrechtliche Kritik am wertabhängigen Grundsteuer-Modell
In dem Gutachten kritisiert Kirchhof auch das vom Bundesfinanzministerium vorgelegte wertabhängige Reformmodell. Er kommt zu dem Schluss, dass die Bemessung nach der vereinbarten Miete „ersichtlich gleichheitswidrig“ sei. Zudem orientiere sich der Reformvorschlag in seiner Ausrichtung auf den Grundstückswert „zu sehr an der Vermögensteuer“. Das wertabhängige Mietmodell würde demnach das Grundgesetz verletzen.
„Neben die vielerorts kritisierte Komplexität des wertabhängigen Modells treten nun auch noch erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel“, so Mattner. „Es überrascht nicht, dass das wertabhängige Modell mittlerweile von mehreren Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik abgelehnt wird – zuletzt sogar vom eigenen Koalitionspartner. Angesichts der kurzen Frist des Bundesverfassungsgerichts müssen wir jetzt schnell gemeinsam eine vernünftige und verfassungsfeste Lösung für ein Reformmodell finden. Weitere Vorschläge sollten sich an den Interessen der Beteiligten – darunter die Mieter und Nutzer der Immobilien – orientieren.“
Seite zwei: Wertabhängiges Modell spricht gegen einfache Bewertungsregeln