Bei Rentenbeginn ändert sich das Haushaltseinkommen. Während die verfügbaren Mittel sinken, bleiben die Lebenshaltungskosten meist gleich. Erschwerend hinzu kommt, dass Erspartes aufgrund der Niedrigzinsen keine hohen Erträge mehr abwirft. Wie das Eigenheim diese Entwicklung ausgleichen kann.
Welche Chancen bietet in dieser Situation eine Immobilienverrentung? Die Wüstenrot Immobilien GmbH (WI), das Maklerunternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, hat dies untersucht.
„Die Bedeutung der Immobilienverrentung wird mit Blick auf die Rentenlücke der Babyboomer in naher Zukunft steigen“, sagt Jochen Dörner, Sprecher der Geschäftsführung der Wüstenrot Immobilien GmbH.
Leibrente und Zeitrente
Im Grunde ist darunter ein Grundstücksgeschäft zu verstehen: Senioren als Eigentümer verkaufen ihr Wohnhaus oder ihre Eigentumswohnung an einen Investor, der ihnen im Gegenzug ein im Grundbuch an erster Rangstelle abgesichertes unentgeltliches Wohnrecht einräumt.
Bei der rechtlichen Ausgestaltung unterscheidet man – bei jeweils lebenslangem Wohnrecht – zwischen der Leibrente und einer Zeitrente, bei der die Rentenzahlung befristet ist. Möglich ist auch der Nießbrauch, bei dem Senioren wirtschaftliche Eigentümer bleiben und daher sämtliche Nutzungen und Lasten zu tragen haben.
Leistungen, die durch den Erwerber aufgebracht werden und von denen der bisherige Eigentümer je nach Ausgestaltung des Vertrags profitieren kann, sind die Zahlung einer monatlichen Rente, einer Instandhaltungsverpflichtung sowie die Übernahme sämtlicher Erwerbsnebenkosten.
Optional werden auch einmalige Sonderzahlungen vereinbart, die dann zum Beispiel für die Tilgung kleinerer Restschulden der bisherigen Eigentümer oder auch für Konsumwünsche wie Reisen verwendet werden können.
Berechnung der Immobilienverrentung
Kalkulationsbestandteile des Investors sind zukünftige Marktpreis- und Standortrisiken, regulatorische Vorgaben wie beispielsweise neue Gebäudeanforderungen im Zusammenhang mit Klimazielen, Renten- und/oder Einmalzahlungen, Instandhaltungskosten und -risiken, Erwerbsnebenkosten und natürlich die Laufzeit.
Insbesondere die Rentenhöhe ist von der Vertragslaufzeit abhängig. Als Faustregel gilt: Je kürzer die Laufzeit, desto höher die Rente und umgekehrt. Für den angenommenen Todesfall werden dabei Sterbetafeln beispielsweise des Statistischen Bundesamtes herangezogen.