Ob die CO2-Steuer nun kommt oder nicht – schon jetzt gibt es zahlreiche Möglichkeiten, das Klima zu schonen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Wie das funktionieren kann, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).
1. Pendlerpauschale auch ohne Auto
Pro Kilometer und einfacher Strecke erhalten Arbeitnehmer eine Pendlerpauschale von 30 Cent für ihren täglichen Weg zur Arbeit – und zwar auch wenn sie die Strecke mit dem Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zurücklegen.
2. Berufliche Fahrgemeinschaft
Bei einer Fahrgemeinschaft kann jeder seine Fahrtkosten über die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen. Dabei ist es egal, ob er oder sie selbst am Steuer sitzt oder nur mitfährt.
3. Carsharing
Erstattet der Arbeitgeber die Kosten für ein beruflich genutztes Carsharing-Auto nicht, so können diese Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Das gilt für alle anfallenden Kosten. Betroffene Arbeitnehmer sollten also alle Nachweise wie Tank-, Park- oder Servicegebühr-Quittungen der Steuererklärung beilegen.
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