Kaum eingeführt, ist das Baukindergeld bereits in der Kritik. Für Dieter Jurgeit, vom Verband der PSD Banken e.V., ist dies nicht nachvollziehbar. Er sieht dagegen eine ganz andere Baustelle.
Das Baukindergeld verfehle seinen Zweck, hieß es kürzlich, weil es kaum für Neubauten eingesetzt werde. Dies Kritik schießt über das Ziel hinaus. Schließlich leistet das Baukindergeld sehr wohl einen wichtigen Beitrag zur Eigenheimförderung in Deutschland. Allerdings sind dringend weitere Maßnahmen nötig, etwa eine Reform der Grunderwerbssteuer.
Gestiegene Immobilienpreise und hohe Baukosten lassen für viele den Traum vom Eigenheim in weite Ferne rücken. Die große Koalition hat Mitte 2018 ein Baukindergeld eingeführt, das Familien beim Wohneigentumserwerb unter die Arme greifen soll. Zehn Jahre lang können Familien, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, 1.200 Euro pro Kind und Jahr erhalten. Diese Förderung wurde bereits fleißig beantragt. Eigentlich ein Grund zur Freude, denn das Baukindergeld ist ein erheblicher Anreiz für Familien, eine Mietfreiheit und damit die eigenen vier Wände anzustreben.
Aktuelle Kritik ist unberechtigt
Doch Zahlen der Bundesregierung zeigen nun, dass nur etwa jeder achte Antrag für den Bau von Wohnungen oder Häusern gestellt wird, 87,7 Prozent für den Kauf von Bestandsimmobilien. Damit werde der Wohnungsbau nicht angekurbelt, so der Vorwurf. Diese aktuelle Kritik am Baukindergeld ist unberechtigt. Es ist dafür da, Familien den Schritt in die eigenen vier Wände zu erleichtern. Und das tut es – ganz gleich, ob es sich um Neubau oder Bestandsimmobilie handelt.
Vor allem, weil Eigentum nach wie vor die beste Altersvorsorge ist. Denn trotz der steigenden Preise am Immobilienmarkt bleiben Immobilien oft wertstabil. Für eine Überhitzung des Immobilienmarktes sehen wir keine eindeutigen Anzeichen. Familien können mit dem Erwerb einer Wohnung nicht nur eine rentable Anlage, sondern auch hohe Lebensqualität in den eigenen vier Wänden erwerben.
Ankurbelung des Haus- und Wohnungsbaus iat nicht Aufgabe des Baukindergeldes
Um die Situation auf dem Wohnungsmarkt für alle zu entspannen, muss unbestritten der Neubau von Wohnungen und Häusern vorangetrieben werden. Aber das kann nicht die Aufgabe des Baukindergeldes sein. Ich plädiere für eine Reform der Grunderwerbssteuer. Es sollte einen Freibetrag geben, der die Kaufsumme bis zu einer bestimmten Höhe von der Steuer befreit, wenn der Käufer die Immobilie selbst bewohnen will.
Bisher sind die Nebenkosten in Deutschland im europäischen Vergleich besonders hoch. Die Grunderwerbssteuer wurde seit 2007 bereits 27 Mal erhöht. Mit 6,5 Prozent ist sie in Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und im Saarland besonders hoch.
In Großbritannien gilt für Immobilienkäufer ein Freibetrag von bis zu 125.000 Pfund, Erstkäufer bleiben bis 300.000 Pfund steuerfrei. In den Niederlanden wurde im Jahr 2011 die Grunderwerbssteuer von sechs Prozent auf zwei Prozent gesenkt, private Haushalte, die einen Neubau erwerben, sind befreit. Ein solcher Freibetrag entlastet private Käufer – und schließlich den gesamten Wohnungsmarkt. Und auch eine Stundung der Beträge sollte ins Auge gefasst werden. Das wäre eine Entlastung für die Familien ohne das den Ländern die wichtigen Einnahmen wegbrechen.
Autor Dieter Jurgeit ist Vorstandsvorsitzender des Verbandes der PSD Banken e.V.
Foto: Verband der PSD Banken