Die Bundesregierung will bis zum Jahresende konkrete Vorgaben für Mietspiegel in deutschen Städten machen. Das sagte ein Sprecher des Justizministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
„Wir werden im Laufe des Jahres gesetzgeberische Vorschläge vorlegen“, so der Sprecher. Ob es sich dabei schon um einen konkreten Gesetzesvorschlag oder eher um Eckpunkte handelt, ließ er offen.
Schon 2015 hatte das Justizministerium Pläne für bundesweit einheitlichere Mietspiegel erarbeitet. Weil diese aber nicht in einen Gesetzesvorschlag mündeten, wurde das Thema erneut in den aktuellen Koalitionsvertrag aufgenommen. Das Justizministerium arbeitet dazu mit dem Innen-, Bau- und dem Heimatministerium zusammen.
Mietspiegel werden von den meisten großen Städten in Deutschland erhoben, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, an der sich Mieterhöhungen orientieren müssen.
Wichtiges Urteil in München
Von den 30 größten deutschen Städten hat nur Bremen keinen. Laut Gesetz muss ein qualifizierter Mietspiegel „nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen“ erstellt werden. Diese Grundsätze sind allerdings nicht weiter definiert.
Laut Mietspiegelreport der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) werden in Berlin und Hamburg Mieter und Vermieter nach der Höhe der Mieten gefragt, in München und Frankfurt am Main dagegen nur die Mieter.
In München zieht die Vermietervereinigung Haus und Grund an diesem Mittwoch (10.30 Uhr) vor Gericht, weil sie die durch den Mietspiegel ermittelte Durchschnittsmiete in der bayerischen Landeshauptstadt für zu niedrig hält. Sie verlangt von der Stadt, die entsprechenden Daten offen zu legen. (dpa-AFX)
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