Die KfW führt zu Beginn des Jahres 2019 ein neues Förderangebot zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien für Prozesswärme in Unternehmen ein.
Das neue Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ bietet zinsgünstige KfW-Kredite und Tilgungszuschüsse aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für entsprechende Investitionen in die Anlagen- und Prozessmodernisierung. Gefördert werden vier Arten von Maßnahmen:
1. Hocheffiziente Querschnittstechnologien wie zum Beispiel Druckluftanlagen, elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen oder Ventilatoren
2. Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen
3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik Sensorik und Energiemanagement-Software
4. Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen wie zum Beispiel Verfahrensumstellungen, Maßnahmen zur inner- und außerbetrieblichen Abwärmenutzung
„Deutschland zählt unter den G20-Staaten und in der EU zwar zu den Ländern mit der höchsten Energieeffizienz. Das Wirtschafts- und
Bevölkerungswachstum, zunehmender Verkehr und veränderte Lebens- und Konsumgewohnheiten kompensieren aber die erzielten Effizienzgewinne zu einem großen Teil. Um unsere nationalen Klimaziele erreichen zu
können, bedarf es noch größerer Anstrengungen zur Absenkung des absoluten Energieverbrauchs. Mit unserem neuen Förderangebot geben wir der deutschen Wirtschaft ein attraktives und wirkungsvolles
Finanzierungsinstrument an die Hand, um die anstehenden Investitionen zu schultern“, sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Unternehmen können reinen Investitionszuschuss beantragen
Der maximale Kreditbetrag im Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ beträgt in der Regel 25 Millionen Euro, die maximale Kreditlaufzeit liegt bei 20 Jahren. Der Zinssatz kann bis zu zehn Jahre festgeschrieben werden. Die Höhe des an den Kredit gebundenen Tilgungszuschusses beträgt je nach Maßnahme bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten; kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten.
Alternativ zum Kredit mit Tilgungszuschuss können Unternehmen für ihr Vorhaben beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen reinen Investitionszuschuss (ebenfalls aus Mitteln des BMWi) beantragen. Das neue Förderprogramm ersetzt das bestehende „KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme“ in der Kredit- und der Zuschussvariante. (fm)
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