BVI: Standards der Unternehmensführung oft nicht erfüllt

Der deutsche Fondsverband BVI hat zusammen mit dem Stimmrechtsberater Ivox untersucht, inwieweit die 160 Unternehmen der Dax-Familie die Vorgaben der Analyse- Leitlinien des BVI für Hauptversammlungen (ALHV) in dieser Saison erfüllt haben.

Thomas Richter, BVI, moniert mangelhafte Umsetzung der Analyse-Leitlinien in Dax-Firmen.

Die Leitlinien geben Empfehlungen für eine gute Unternehmensführung. Sie orientieren sich am Corporate-Governance- Kodex, ohne diesen in allen Punkten zu übernehmen. Die Mitglieder des BVI halten in ihren Fonds Aktien deutscher Unternehmen im Wert von rund 90 Milliarden Euro. Dabei agieren die Fondsgesellschaften als Treuhänder ihrer Kunden. Die Analyse-Leitlinien geben ihnen eine Empfehlung für die Abstimmung in den Hauptversammlungen.

„Die Qualität der Unternehmensführung in Deutschland erfüllt oft nicht die geforderten Standards. Vor allem die Vorstände sind hier stärker gefordert“, kommentiert Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI das Ergebnis.

Vorstände weisen Vergütung nur mangelhaft aus

Bei der Entlastung des Vorstands stieg die Zahl der Verstöße gegen die ALHV in dieser Hauptversammlungssaison auf insgesamt 24 Fälle (Vorjahr 5 Fälle). Eine besonders deutliche Steigerung verzeichneten TecDax-Firmen mit 11 Fällen (Vorjahr Null), gefolgt von Unternehmen aus dem MDax mit 8 Verstößen (Vorjahr 2). Das lag in erster Linie an der Vorstandsvergütung, die nicht individualisiert pro Vorstand ausgewiesen wurde wie von den Leitlinien vorgegeben, sondern kumuliert für den Gesamtvorstand.

Weitere Gründe, die eine Entlastung des Vorstands häufig nicht rechtfertigten, waren Ergebniseinbrüche, mangelhaftes Risikocontrolling, Klagewellen gegen die Unternehmen und Ermittlungsverfahren gegen führende Mitarbeiter.

Aufsichtsräte verstoßen gegen Transparenz und häufen Ämter an

Bei der Entlastung des Aufsichtsrats ging die Zahl der als kritisch eingestuften Fälle leicht auf 34 zurück (2013: 37 Fälle). Eine Entlastung wird vom BVI und Ivox dann als kritisch betrachtet, wenn die Unternehmen gegen mindestens vier Bestimmungen verstoßen. 2014 ignorierten die Emittenten in fast allen Fällen die Transparenzanforderungen der ALHV und gaben in den entsprechenden Berichten nicht an, wie oft die Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse teilgenommen hatten.

Dies ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung zur Beurteilung ihrer Tätigkeit. Auch die verlangte Offenlegung der fachlichen Qualifikationen erfolgte zu selten. Bei den Wahlen zum Aufsichtsrat zeigte sich hingegen eine Verbesserung. Hier verfehlten nur noch 42 Unternehmen die ALHV-Vorgaben (2013: 56 Fälle).

Häufigster Kritikpunkt war die Ämterhäufung: Viele Kandidaten hatten so viele weitere Mandate inne, dass sie den zusätzlichen Aufgaben kaum die erforderliche Aufmerksamkeit hätten widmen können. Ein weiterer Kritikpunkt war die mangelnde Unabhängigkeit der Bewerber. Viele Unternehmen berufen ihre Aufsichtsräte überwiegend aus dem Kreis ihrer Großaktionäre. Doch in das Gremium gehören auch unabhängige Personen.

Foto: BVI

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments