Und diese Kriterien treffen auf viele Goldmünzen zu, wie ein Blick in die sogenannte „Liste der Goldmünzen, die die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Ziffer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllen“ im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) verrät.
Die Liste der EU liest sich wie ein kleiner Münzkatalog: Von A wie Afghanistan bis Z wie Zypern sind auf 14 Seiten Hunderte Goldmünzen aufgeführt.
Mehrwertsteuer beim Kauf von physischem Silber
Bis 2013 war der steuerrechtliche Status aller Silbermünzen ungeklärt – hier hat die Bundesregierung zum Jahreswechsel 2014 Klarheit geschaffen, die allerdings den meisten Anlegern nicht gefallen hat. Die Mehrwertsteuer für Silbermünzen wurde von sieben auf 19 Prozent erhöht.
Die hohe Mehrwertsteuer für Silbermünzen lässt sich allerdings völlig legal umschiffen – mit der sogenannten „Differenzbesteuerung“. Der Preisunterschied zwischen einer differenzbesteuerten Silberunze und einer Unze mit regulärer Mehrwertsteuer liegt derzeit bei etwa zwei Euro.
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Edelmetallhändler nutzen so eine erleichterte Form der Abwicklung des Edelmetallkaufs: Wenn Münzen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union importiert werden und hierzulande weiterverkauft werden, können sich die Händler für die sogenannte Differenzbesteuerung entscheiden.
Es wird dann lediglich der Zollwert des Handelsgutes mit der Einfuhrumsatzsteuer von sieben Prozent versteuert und dieser Betrag auf den Einkaufspreis aufgeschlagen. Beim Weiterverkauf wird die Umsatzsteuer von 19 Prozent nicht auf den vollen Nettoverkaufspreis berechnet, sondern auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Bruttoverkaufspreis.
Steuersparmöglichkeiten beim Edelmetall-Investment
Die Mehrwertsteuer für Silber, Platin und Palladium vermiest vielen potenziellen Edelmetallanlegern die Laune. Es gibt jedoch einen völlig legalen Umweg um die Steuer: die Lagerung der Waren im Zollfreilager, also einem Transitlager im Ausland, welches der zollfreien Lagerung von Waren dient.
Hier fällt keine Mehrwertsteuer an, wenn das Edelmetall im Depot belassen wird. Trotzdem ist die Auslieferung jederzeit nach Terminvereinbarung möglich, hier wird dann jedoch die Warenumsatzsteuer fällig. Der Verkauf der eingelagerten Werte an pro aurum ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Autor ist Robert Hartmann, Geschäftsführer des Edelmetallhandels-Hauses pro aurum.
Foto: pro aurum