Anstatt also über die Finanztransaktionssteuer oder die Abschaffung der Abgeltungssteuer zu diskutieren, böte es sich an, die regulatorischen Hindernisse für das Sparen in Substanzwerten zu beseitigen. Denn andere Länder fördern das Wertpapiersparen, während Deutschland es benachteiligt.
Dividenden werden hierzulande mit Körperschaft-, Gewerbe- und Abgeltungssteuer insgesamt mit rund 50 Prozent belastet. Die unter den niedrigen Zinsen leidenden Lebensversicherungen werden dabei steuerlich bevorzugt, da sie nur mit dem halben Einkommenssteuersatz belastet werden.
Fonds und andere Anlagen unterliegen dagegen der Abgeltungssteuer, die zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer bei über 26 Prozent liegt. Diese Ungleichbehandlung ist ökonomisch und ordnungspolitisch nicht zu rechtfertigen. Sie setzt sich unter anderem fort bei den Provisionen im Vertrieb und den Beratungsprotokollen.
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Im Wettbewerb der Finanzprodukte übt dieses Regulierungsgefälle eine Lenkungswirkung weg vom Wertpapier und hin zu anderen – zumeist zinsbasierten – Anlageprodukten aus. Deshalb müssen nicht nur die Beratungsprotokolle auf den Prüfstand.
Größte Gefahr auf der Vertriebsseite
Die Regulierung muss künftig auch berücksichtigen, wie das Sparen in Anlageformen gelenkt werden kann, die der Verbraucher für die Sicherung seines Wohlstands einsetzen kann.
Auf der Vertriebsseite ist die größte Gefahr ebenfalls noch nicht abgewendet: Obwohl der deutsche Gesetzgeber die Honorar- mit der Provisionsberatung gleichberechtigt nebeneinander gelten lässt, gibt es nach wie vor Bestrebungen, die Provisionsberatung, wie in Großbritannien und den Niederlanden bereits geschehen, zu verbieten.
Abgesehen davon, dass ein solcher Schritt praktisch die gesamten Geschäftsmodelle von Banken, Sparkassen und fast aller Finanzvertriebe infrage stellen würde, sind die Folgen einer solchen Regelung insbesondere in England bereits sichtbar geworden: Menschen, die nicht mindestens über eine Liquidität von 100.000 bis 150.000 Euro verfügen, erhalten keine Beratung mehr und sind de facto vom Kapitalmarkt abgeschnitten worden.
Spreizung zwischen Arm und Reich
Gerade diejenigen Bevölkerungsschichten, die aufgrund ihres relativ geringeren Vermögens besonders darauf angewiesen sind, zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen, können sich keine kostenpflichtige Beratung leisten.
Die Folge wäre eine weitere Spreizung zwischen Arm und Reich und damit genau das sozialpolitische Gegenteil dessen, was die Politik und die ihr angeschlossenen Verbraucherschützer vorgeben erreichen zu wollen.
Seite drei: Evolution des Sparens ist gefragt