Selbst Experten blicken kaum durch bei der Besteuerung von Aktien- und Immobilienfonds. Was das System anfällig macht auch für dubiose Deals. Das soll sich ändern, für einen Steuertrick sogar schnell.
Die Besteuerung von Investmentfonds und ihrer Anleger wird neu geregelt und damit zugleich ein weiteres Steuerschlupfloch geschlossen. Das Kabinett billigte am Mittwoch den Entwurf für ein Investmentsteuerreformgesetz.
Ziel der von den Bundesländern schon 2011 angestoßenen Neuregelung ist es nach Regierungsangaben, die Besteuerung zu vereinfachen und damit Steuergestaltungen einen Riegel vorzuschieben. Zudem sollen Risiken durch EU-rechtliche Vorgaben und damit auch mögliche Ausfallrisiken für den Fiskus ausgeräumt werden. Schließlich soll der Aufwand für die Wirtschaft, Steuerzahler sowie Finanzämter reduziert werden.
Komplexe Besteuerung als „Einfallstor für Steuergestaltung“
Im Kern geht es darum, dass künftig mehr Erträge auf Fondsebene besteuert werden, ein anderer Teil auf Ebene der Anleger. Weiter offen ist die Besteuerung von Erlösen aus dem Verkauf kleiner Firmenbeteiligungen. Die Länder fordern eine Steuerpflicht für Gewinne aus „Streubesitz“-Beteiligungen. Damit werden frei handelbare Anteile bezeichnet, die nicht von Großinvestoren gehalten werden. Politiker der Union lehnen bisher eine Steuerpflicht ab.
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Bei Aktienfonds erwerben Anleger Anteile an einem Investmentfonds und keine Unternehmensanteile direkt. Vielmehr erwirbt der Fonds einen Mix aus Aktien. Die Dividenden fließen an den Fonds und gehen in den Wert ein. Die Besteuerung ist sehr komplex. Dies sei ein „Einfallstor für Steuergestaltung“, hieß es.
Seite zwei: Besteuerung in Deutschland bisher erst auf Ebene des Anlegers