Anleger müssen sich 2018 auf widersprüchliche Informationen zu Investmentfonds einstellen. Das liegt an den Vorschriften, die mit Mifid II und PRIIPs in Kraft treten. Der Fondsverband BVI warnt vor Verwirrung und fordert, dass die Richtlinien überarbeitet werden.
Der deutsche Fondsverband BVI warnt angesichts der 2018 in Kraft tretenden Mifid II– und PRIIPs- Regeln vor unterschiedlichen Informationen für Anleger.
„Im neuen Jahr droht Fondskäufern ein Flickenteppich an widersprüchlichen Informationen“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Je nach Vertriebsweg erhalten sie dann zu ein und demselben Fonds bis zu vier unterschiedliche Dokumente, deren Inhalte sich in wesentlichen Punkten widersprechen. Das wird die Verbraucher eher verwirren als aufklären.“
„Auswüchse“ müssen korrigiert werden
Auf dieses Problem hatte der BVI nach eigenen Angaben die Regulatoren mehrfach hingewiesen. Der Verband plädiert dafür, die von der EU-Kommission und den europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) erlassenen Regeln gezielt zu überarbeiten.
„Mifid II und PRIIPs haben 2012 als sinnvolle Vorhaben zum Verbraucherschutz begonnen, sich dann aber im weiteren Prozess zu administrativen Monstren entwickelt. Die EU-Gesetzgeber haben Maß und Ziel verloren und sollten die Auswüchse schnell korrigieren“, fordert Richter. „Für PRIIPs könnte das schon bei der anstehenden Überprüfung Ende 2018 geschehen.“
Schon jetzt könnten sich Privatanleger mit dem OGAW-KIID informieren, auch bekannt als wesentliche Anlegerinformationen. Sie würden übersichtliche und vergleichbare Angaben enthalten, unter anderem zu Kosten, Wertentwicklung und Risiken des jeweiligen Fonds. Zu Riester-Fonds gebe es zusätzlich ein gesetzlich vorgeschriebenes Produktinformationsblatt.
Vergleich von Angaben führt zu absurden Ergebnissen
Ab Januar würden die neuen Informationen nach Mifid II hinzukommen und bei Fondspolicen ein PRIIPs-KID mit Informationen zu den einzelnen Fonds. Ein Vergleich dieser Dokumente führe oft zu absurden Ergebnissen.
Beim Kauf eines Fonds schreiben Mifid II und PRIIPs vor, die Produktkosten in Euro und Cent offenzulegen. Die Kostenbestandteile seien zwar unter beiden Richtlinien einheitlich definiert, sie würden allerdings unterschiedlich berechnet, sodass der Anleger je nach Dokument unterschiedliche Angaben erhalte.
Zusätzlich seien die Kosten nach Mifid II und PRIIPs wiederum nicht mit denen in den wesentlichen Anlegerinformationen identisch, und würden sich auch noch von den Angaben im Riester-Produktinformationsblatt unterscheiden.
Welche Kosteninformationen der Anleger am Ende erhält, bestimmt demnach der Vertriebsweg, also ob der Anleger ihn direkt beim Produktanbieter, bei der Bank im Wertpapiervertrieb oder als fondsgebundene Versicherung kauft. Das BVI rät: Fondsanleger sollten sich durch die Informationsflut nicht verunsichern lassen und Fragen mit ihrem Finanzberater klären. (kl)
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