Die Commerzbank hat für mögliche Zahlungen ans Finanzamt wegen umstrittener Aktiengeschäfte mehr Geld auf die hohe Kante gelegt. Das geht aus dem am Montag veröffentlichten Geschäftsbericht der Bank hervor.
Per Ende 2017 seien im Zusammenhang mit „Cum-Cum“-Geschäften 12 Millionen Euro Rückstellungen für die Kapitalertragsteuer gebildet worden, die gegebenenfalls zurückerstattet werden muss. Mitte November hatte die Bank noch von 10,5 Millionen Euro gesprochen.
Bei „Cum-Cum“-Geschäften konnten Kunden aus dem Ausland Steuern auf Dividenden von deutschen Unternehmen umgehen. Dazu wurden von ausländischen Anlegern gehaltene Anteile kurz vor dem Dividenden-Stichtag an inländische Anteilseigner übertragen, etwa an Banken.
Finanzämter geben Anleitung gegen Missbrauch
An diese wurde die Dividende dann ausgeschüttet, darauf wurde Kapitalertragsteuer fällig. Die inländische Bank konnte sich dann – anders als die ausländischen Investoren – die Kapitalertragsteuer anrechnen beziehungsweise vom Staat erstatten lassen.
Danach wurden die Aktien samt Dividende zurückgereicht, die zulasten des Staates gesparte Steuer teilten Banken und Investoren untereinander auf.
Zwar schloss der Gesetzgeber dieses Steuerschlupfloch Anfang 2016. Für die Aufarbeitung der „Cum-Cum“-Altfälle vor dem 31. Dezember 2015 haben die Finanzämter aber im Sommer 2017 eine Anleitung vom Bundesfinanzministeriums bekommen, wie sie bei einem angenommenen Missbrauch vorgehen sollen. (dpa-AFX)
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