Neben amerikanischen Lebensmitteln, Kleidung und Motorrädern sind unter anderem auch Stahlerzeugnisse, Schiffe und Boote von den neuen Sonderabgaben betroffen. Der Zusatzzoll auf all diese Produkte beträgt 25 Prozent.
Die Planungen der EU-Kommission gehen jedoch weiter. In einem zweiten Schritt geht es demnach um US-Importe im Wert von weiteren 3,6 Milliarden Euro. Die Vergeltungszölle sind so konzipiert, dass sie in etwa den Schaden ausgleichen würden, der der EU durch die US-Zölle entstehen dürfte.
Zwei-Stufen-Prinzip
Das Zwei-Stufen-Prinzip gilt, weil die neuen US-Sonderzölle in zwei Kategorien eingeteilt werden können. Zum einen gibt es neue Abgaben auf Produkte, die zuletzt gar nicht verstärkt in die USA exportiert wurden, zum anderen auf solche Produkte, die zuletzt verstärkt in die USA gingen.
Die Zölle auf die zweite Kategorie will die EU zunächst noch offiziell bei der WTO anfechten, bevor sie die mit Vergeltungszöllen ausgleicht. Eventuell würden sie damit erst in drei Jahren kommen. Kanada und die EU reichten bereits Klage gegen die US-Sonderzölle bei der WTO ein.
Die US-Zölle wirken sich auch auf die Wachstumsprognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) für die Eurozone aus. Die Prognose werde wegen derlei Risiken gesenkt, kündigte IWF-Chefin Christine Lagarde an. „Der direkte Einfluss solcher Zollerhöhungen ist minimal, aber der Einfluss auf das Vertrauen und das Risiko einer Eskalation sind erheblich.“
China ebenfalls im Handelsstreit mit den USA
Wegen der Einführung von Strafzöllen stehen die USA derzeit auch mit anderen Ländern im Handelsstreit. Vergangene Woche hatte Trump zusätzliche Strafzölle von 25 Prozent auf 1102 Produkte aus China im Wert von 50 Milliarden US-Dollar (42,7 Mrd Euro) verhängt. Peking brachte daraufhin Vergeltungszölle auf US-Waren im Wert von ebenfalls 50 Milliarden Dollar auf den Weg.
Auch Russland kündigte Zusatzzölle auf ausgewählte Importe aus den USA an. Und Indien zog am Donnerstag nach. Dort sollen die Abgaben auf 29 US-Produkte – darunter viele landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Kicherbsen und Walnüsse, aber auch bestimmte Eisen- und Stahlprodukte – vom 4. August an erhöht werden. (dpa-AFX)
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