Die BaFin lehnt den Vorschlag der europäischen Aufsichtsbehörden für eine Modifikation der Vorschriften für verpackte Anlage- und Versicherungsprodukte (PRIIPs) brüsk ab. Stattdessen fordert die deutsche Behörde eine umfassende Revision der PRIIPs-Verordnung – „und zwar zügig“.
Die deutschen Finanzaufsicht streitet sich derzeit offenbar heftig mit den drei europäischen Aufsichtsbehörden EBA (Banken), EIOPA (Versicherungen, betriebliche Altersvorsorge) und ESMA (Wertpapier- und Marktaufsicht) über die künftigen Anforderungen an die Kurzinformationen für Anleger.
Es geht um Anpassungen der Vorschriften für Basisinformationsblätter (BIB) – auf englisch Key Information Document (KID) – für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products – PRIIPs).
Solche PRIIPs-KIDs müssen ab 2020 auch von Wertpapierfonds (OGAWs) und alternativen Investmentfonds (AIFs) erstellt werden, die bis Ende 2019 noch unter eine Übergangsregelung fallen.
Konsultation für OGAW- und AIF-Umstellung
Am 8. November hat das Joint Committee, der Gemeinsame Ausschuss der drei Europäischen Aufsichtsbehörden, eine Konsultation zur punktuellen Überarbeitung der geltenden Technischen Regulierungsstandards zum PRIIPs-KID gestartet, berichtet die deutsche Finanzaufsicht in ihrem neuesten „BaFin-Journal“.
Demnach hatte die EU-Kommission die drei Europäischen Aufsichtsbehörden um einen Entwurf gebeten. Ziel sei, die Umstellung der Produktinformation von OGAW-Fonds und AIFs, die bislang „wesentliche Anlegerinformationen“ (wAI) erstellt haben, auf das PRIIPs-KID zu erleichtern.
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