PRIIPs: Zoff der BaFin mit Europa

Die BaFin lehnt den Vorschlag der europäischen Aufsichtsbehörden für eine Modifikation der Vorschriften für verpackte Anlage- und Versicherungsprodukte (PRIIPs) brüsk ab. Stattdessen fordert die deutsche Behörde eine umfassende Revision der PRIIPs-Verordnung – „und zwar zügig“.

Felix Hufeld, Präsident der BaFin. Die deutsche Aufsicht gibt den europäischen Behörden kräftig Kontra.

Die deutschen Finanzaufsicht streitet sich derzeit offenbar heftig mit den drei europäischen Aufsichtsbehörden EBA (Banken), EIOPA (Versicherungen, betriebliche Altersvorsorge) und ESMA (Wertpapier- und Marktaufsicht) über die künftigen Anforderungen an die Kurzinformationen für Anleger.

Es geht um Anpassungen der Vorschriften für Basisinformationsblätter (BIB) – auf englisch Key Information Document (KID) – für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products – PRIIPs).

Solche PRIIPs-KIDs müssen ab 2020 auch von Wertpapierfonds (OGAWs) und alternativen Investmentfonds (AIFs) erstellt werden, die bis Ende 2019 noch unter eine Übergangsregelung fallen.

Konsultation für OGAW- und AIF-Umstellung

Am 8. November hat das Joint Committee, der Gemeinsame Ausschuss der drei Europäischen Aufsichtsbehörden, eine Konsultation zur punktuellen Überarbeitung der geltenden Technischen Regulierungsstandards zum PRIIPs-KID gestartet, berichtet die deutsche Finanzaufsicht in ihrem neuesten „BaFin-Journal“.

Demnach hatte die EU-Kommission die drei Europäischen Aufsichtsbehörden um einen Entwurf gebeten. Ziel sei, die Umstellung der Produktinformation von OGAW-Fonds und AIFs, die bislang „wesentliche Anlegerinformationen“ (wAI) erstellt haben, auf das PRIIPs-KID zu erleichtern.

Seite 2: BaFin: „Konsultation abgelehnt“

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