Die BaFin weist darauf hin, dass der „Bitcoin TradeRobot“ keine Erlaubnis gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland von ihr erhalten hat. Das Unternehmen unterstehe nicht der Aufsicht der BaFin.
„Bitcoin TradeRobot“ bietet unter bitcointraderobot.com auch deutschen Kunden die Teilnahme am angeblichen automatisierten Handel von Bitcoin gegen gesetzliche Währungen an. Das Unternehmen behauptet, Millionen von Kunden zu haben und die intelligenteste Art der Investition in Bitcoin anzubieten. Laut BaFin ist die Domain bitcointraderobot.com anonym registriert. Das Unternehmen nenne weder seine Rechtsform noch seinen Sitz. (fm)
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