„Das Gesetz und die damit verbundenen Maßnahmen weisen fundamentale Schwächen auf, hier muss unbedingt nachgebessert werden“, erklärt Rafael Neustadt, Geschäftsführer des CFD-Verbands.
In dem Schreiben teilt das BMF unter anderem mit, dass Knock-Out-Zertifikate und Optionsscheine per Definition der Kategorie der Termingeschäfte nicht zugerechnet werden. Dass CFDs als Termingeschäfte kategorisiert werden, war zwar vom CFD-Verband schon erwartet worden.
Auch grundsätzliche Kritik am Gesetz
Doch der Kern der Kritik des Verbands betrifft auch vielmehr das Gesetz selber, speziell den Aspekt der Verlustverrechnung. So wird im Jahressteuergesetz 2019 geregelt, dass Verluste aus Termingeschäften nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro im laufenden Kalenderjahr mit Gewinnen und so genannten Stillhalterprämien verrechnet werden können; nicht verrechnete Verluste könnten auf Folgejahre vorgetragen und jeweils in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden.
Wo laut CFD-Verband die größte Schwäche liegt
Zwar wurde das Gesetz im vergangenen Dezember nachgebessert und der Schwellenwert der Beschränkung auf nunmehr 20.000 Euro verdoppelt. Aus Sicht des Verbandes ändert dies aber nur sehr wenig, er sieht in dieser Regelung grundsätzlich den größten Schwachpunkt: „Wir halten es unter verfassungsrechtlichen Aspekten für zumindest fragwürdig, dass der Staat an den Gewinnen von Anlegern uneingeschränkt teilhaben will, zugleich aber nur sehr begrenzt bereit ist, die Verluste mitzutragen und dagegen zu rechnen. Viele Gespräche mit Anlegern aus dem Markt haben uns den Eindruck vermittelt, dass wir mit dieser Einschätzung nicht allein sind. Wenn Privatanleger künftig Steuern zahlen müssen, obwohl unter dem Strich gar kein Gewinn angefallen ist, ist das etwas, was die seit Jahren von der Regierung propagierte private Altersvorsorge, die im Zuge vom Niedrigzinsen auch abseits von Sparbuch, Festgeld und Co vorgenommen werden soll, konterkariert“, sagt Rafael Neustadt.
Und er resümiert: „Der Verband bleibt bei seiner grundsätzlichen Kritik an dem Gesetz – speziell die Regelung der Beschränkung der steuerlichen Verlustverrechnung sollte in der kommenden Legislaturperiode abgeschafft werden.“
Der CFD-Verband, dem Société Générale, die flatex Bank, IG Europe, die FXFlat Wertpapierhandelsbank, SBroker, ViTrade, Consorsbank, WH Selfinvest und GBE brokers sowie die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft und die Vereinigung Technischer Analysten Deutschlands (VTAD) angehören, ist die starke zentrale Interessenvertretung der Unternehmen im CFD-Bereich. Eine zentrale Aufgabe des Verbands ist es neben der Bündelung der Stimmen der Emittenten sinnvolle Standards und Qualitätskriterien für die Branche festzulegen.