
BaFin warnt vor Bitcoin-Trader ohne Lizenz
Die BaFin weist darauf hin, dass der „Bitcoin TradeRobot“ keine Erlaubnis gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland von ihr erhalten hat. Das Unternehmen unterstehe nicht der Aufsicht der BaFin.
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