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Mithilfe einer Patientenverfügung lassen sich Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit – etwa durch Bewusstlosigkeit – festlegen. Fünf wichtige Aspekte sollten beachtet werden. Gastbeitrag von Dr. Dietmar Kurze, VorsorgeAnwalt e.V.
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