Der Bundestag hat das Gesetz zur Regulierung des sogenannten grauen Kapitalmarkts am Donnerstagabend verabschiedet. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) kündigte an, die Vermittler im Auge behalten zu wollen, ob sie den künftigen Anforderungen gerecht werden.
Die seit Monaten von der Koalition diskutierten Pläne hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen aus CDU und FDP gebilligt und folgte damit einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
„Das neue Gesetz stellt strenge Anforderungen sowohl an die Produkte, als auch an die Vermittler auf diesem Markt und bringt damit Licht ins Dunkel“, sagt Bundesverbraucherministerin Aigner.
Nach dem Gesetz müssen die rund 80.000 betroffenen Vermittler Informations- und Dokumentationspflichten einhalten, zu denen unter anderem auch die Anfertigung eines Beratungsprotokolls gehört. Zudem müssen die Anleger ein Produktinformationsblatt erhalten, das verständlich über alle Kosten, Risiken und Chancen informiert.
Außerdem müssen die Berater künftig für die Berufsausübung einen Sachkundenachweis, eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen und sich in ein öffentliches Vermittlerregister eintragen lassen. Darüber hinaus wird es einen Bestandsschutz für langjährig tätige Vermittler, die sogenannte Alte-Hasen-Regel, geben. Diese soll vom Sachkundenachweis befreien. Beaufsichtigt werden die Vermittler künftig, wie auch schon die Versicherungsvermittler, von den Gewerbeämtern.
Die Vorgaben werden, so das Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMELV), demnächst in einer Rechtsverordnung konkretisiert. Selbstverständlich werde man genau im Auge behalten, ob die Vermittler den hohen Anforderungen tatsächlich gerecht würden, so Aigner.
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW zeigte sich erfreut. „Es ist ein großer Erfolg, dass freie Vermittler gewerberechtlich reguliert werden und die Alte-Hasen-Regel doch noch Eingang in das Gesetz gefunden hat“, sagte AfW-Vorstand Frank Rottenbacher in einer ersten Reaktion gegenüber Cash.Online. Er hob zudem hervor, dass die Branche dieses Mal zusammen an einem Strang gezogen habe, was sehr erfreulich sei.
Das Gesetz wird auch eine Regelung zu den Vermittlerprovisionen im Versicherungsbereich enthalten. In der privaten Krankenversicherung werden die Provisionen für den Vertragsabschluss auf neun Monatsbeiträge gedeckelt.
Am 25. November soll das Gesetz zur Bestätigung noch in den Bundesrat gehen. Die Verordnung soll voraussichtlich Anfang kommenden Jahres vorliegen. (ks)
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