„Grauer Kapitalmarkt ist der Normalfall“

Das ist schon mehr als erstaunlich, was die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) da in ihrem aktuellen „Bafin-Journal“ zum Thema „Grauer Kapitalmarkt“ verbreitet.

Die Löwer-Kolumne

Bafin-Zentrale in Frankfurt. In ihrem aktuellen “Bafin-Journal” veröffentlicht die Aufsichtsbehörde einen überraschenden Beitrag zum „Grauen Kapitalmarkt“.

Nicht weniger als sieben Seiten umfasst die Abhandlung mit dem Titel „Grauer Kapitalmarkt“. Wer jedoch unter dieser Überschrift nach den Skandalen um Prokon, Infinus oder S&K hauptsächlich Warnungen oder gar eine generelle Verteufelung des weitgehend unregulierten Treibens erwartet, sieht sich getäuscht.

Im Gegenteil: Der Beitrag liest sich streckenweise wie eine Kampfansage an die Pauschalurteile von Verbraucherschützern und wie das Hohe Lied auf den freien Markt.

„Der Graue Kapitalmarkt stellt den Normalfall unserer Wirtschaftsordnung dar“, ist dort zum Beispiel zu lesen, „anders als der weiße Kapitalmarkt, der durch ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gekennzeichnet ist.“

Weiß, schwarz und grau

Und: „Wer sich entschließt, sein Geld dem Grauen Kapitalmarkt zur Verfügung zu stellen, profitiert von den Bemühungen der Bafin, im Interesse des kollektiven Verbraucherschutzes die Voraussetzungen für eine informierte und risikobewusste Investitionsentscheidung zu schaffen.“

Upps. Was soll das denn heißen? Seit wann unterstützt die Bafin den Grauen Kapitalmarkt? Und was ist mit dem Schmuddel-Image?

Die überraschenden Antworten gibt der angegebene Autor des Artikels, O. Fußwinkel vom Bafin-Referat für Grundsatz- und Rechtsfragen der Erlaubnispflicht und Verfolgung unerlaubter Geschäfte. Er teilt den Kapitalmarkt in nur drei Kategorien ein: Weiß, schwarz und grau.

Grau ist „wie ein schillernder Regenbogen“

Weiß steht für alle Unternehmen, die für ihre Tätigkeiten eine Erlaubnis der Bafin benötigen, zum Beispiel nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Schwarz sind alle illegalen Aktivitäten, also erlaubnispflichtige Geschäfte ohne entsprechende Erlaubnis oder verbotene Geschäfte.

Grau ist alles andere. Entgegen der mit der Farbe verbundenen Assoziationen wirke der Markt „eher wie ein schillernder Regenbogen“, so die fast lyrischen Ausführungen in dem sonst meist so staubtrockenen Bafin-Journal. Der freie Markt ist also gar nicht grau, sondern – in den Augen der Bafin (!) – bunt, vielfältig und schön? Kaum zu glauben.

Seite zwei: Weiß oder grau sagt nichts über das Risiko

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments