Deutsche Banken tun sich bei der Umsetzung der EU-Richtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Direktive) schwer, so eine aktuelle Studie. Demnach haben zwei Drittel der Institute bisher noch nicht damit begonnen, die Anforderungen umzusetzen.
Für die zweite Auflage der Bankenstudie „MiFID II Readiness Index – Stand der MiFID-II-Umstellung in Banken“ hat die Unternehmensberatung PPI AG im September 2014 und Februar 2015 Verantwortliche aus 50 Kreditinstituten befragt.
Änderungen verzögern MiFID-II-Umsetzung
Laut PPI liegt die „MiFID II Readiness“ der Banken aktuelle bei sieben statt der anvisierten 30 Prozent. Die Umsetzung werde durch kurzfristig bekanntgegebene Änderungen an der Richtlinie verzögert, so die Studienautoren. Die Banken müssen daher demnach die regulatorischen Auswirkungen auf das eigene Geschäftsmodell immer wieder überprüfen.
„Die Branche befindet sich derzeit in einer Phase ständiger Unsicherheit“, so Christian Appel, Experte für Banken-Compliance bei PPI. „Zwar hat die ESMA eine technische Umsetzungsempfehlung zu MiFID II vorgelegt. Doch die Institute können sich darauf nur bedingt verlassen, da die Europäische Kommission diese bis Ende 2015 anpassen lassen kann. Alleingänge auf nationaler Ebene bremsen eine koordinierte Umsetzung bei international ausgerichteten Banken zusätzlich aus.“
Banken befürchten hohe Kosten
Zwei von drei Banken erwarten hohe beziehungsweise sehr hohe Kosten, die die neuen Anforderungen an Beratungs- und Telefonprotokolle nach mit sich bringen. Vor einem halben Jahr lag dieser Wert der Studie zufolge noch zehn Prozentpunkte niedriger. 54 Prozent der Befragten rechnet zudem bei der Einführung neuer Produkte und Finanzinstrumente mit einem höheren finanziellen Aufwand aufgrund der neuen Auflagen.
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„Der Marktdruck nimmt überproportional zu, da sich die MiFID-II-Regeln auch auf gerade erst entwickelte Vertriebsstrategien der Banken auswirken“, so Appel. „Digitale Angebote wie Online-Anlageverwaltung und -beratung stellen neue Herausforderungen an die IT, da alle Prozesse durchgängig dokumentiert und Geschäftsabschlüsse für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren sicher aufbewahrt werden müssen.“ (jb)
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