Bafin: Keine „Aufsicht light“ für Fintechs

Auch in Sachen Kommunikation will sich die Bafin den neuen Marktteilnehmern anpassen. Sie strebe daher eine moderne und serviceorientierte Kommunikation mit den Unternehmern an. Dennoch müssten Fintechs Geduld zeigen, da die Aufsichtsbehörde im Einzelfall jedes Geschäftsmodell verstehen und prüfen müsse, wie es nach den bestehenden regulatorischen Vorgaben zu qualifizieren sei, so Hufeld.

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Wie Hufeld berichtet werde der Bafin des Öfteren vorgeschlagen, ausgewählte Fintech-Startups sozusagen als Form der „Wirtschaftsförderung“ die Möglichkeit einzuräumen,  ihre Geschäftsmodelle unter geringeren Aufsichtsstandards testen zu können.

Diese „Aufsicht light“ für Fintechs verstieße jedoch gegen die gesetzlichen Pflichten der Aufsichtsbehörde, zu deren Aufgaben Wirtschaftsförderung außerdem nicht zähle. Allerdings könne die Bafin „innovationsfördernde Orte“ aufsuchen, um den dort angesiedelten Startups eine erste Orientierung zu regulatorischen Fragen zu geben.

Abstufungen in Regulierung und Aufsicht

„Was in diesem Zusammenhang auch oft unter den Tisch fällt: Es gibt bei den regulatorischen Anforderungen Abstufungen – auch in den deutschen Aufsichtsgesetzen, zum Beispiel im Kreditwesengesetz: Danach bedarf nicht jedes Geschäftsmodell einer Vollbanklizenz“, schreibt Hufeld.

Die Bafin kann demnach auch Erlaubnisse für einzelne Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen erteilen. Ein Unternehmen, das eine solche Lizenz hat, sei zwar in seiner Geschäftstätigkeit eingeschränkt, entsprechend abgestuft sei aber auch sein Pflichtenkatalog.

Bestimmte Regeln seien jedoch nicht zu umgehen. „Aber überall da, wo der Gesetzgeber nur einen Rahmen vorgibt, macht die Bafin ihre Anforderungen an die Unternehmen abhängig vom Risiko und der Komplexität der Geschäfte, um dem Gedanken der Proportionalität Rechnung zu tragen“, erläutert der Bafin-Präsident. (jb)

Foto: Shutterstock

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