Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat gegen Check24 geklagt. Das Internetvergleichsportal unterliege den gleichen Anforderungen wie Versicherungsvermittler, erfülle diese aber nur unzureichend, wie der Pressemitteilung des Berufsverbandes zu entnehmen ist. Hat der BVK Recht?
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