Aufsicht für 34f-Vermittler: Kein Automatismus in Richtung Kreditwesengesetz
Die im Koalitionsvertrag formulierte Übertragung der Prüf- und Kontrollverantwortung für Paragraf 34f-Vermittler schlägt weiter hohe Wellen. Der Tod des Segments – wie in den vergangenen Tagen in den Medien vielfach kolportiert – ist indes nicht zu befürchten. Professor Dr. Thomas Zacher, …
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