Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie das vor kurzem verabschiedet und 28. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ist die Provisionsabgabe im Versicherungsbereich nun wieder verboten. Gastkommentar von Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte
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