
Gesellschafter haben nicht per se auch Aktionärsrechte
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 3. Februar 2015 – II ZR 105/13) die Beteiligungsrechte von Anlegern bei geschlossenen Fonds – entgegen mancher früheren Entscheidungen – sehr eng am Gesetzeswortlaut ausgelegt.
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