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Lange gab es nur wenige konkrete Regelungen für Kryptowährungen wie Bitcoins & Co., doch damit ist jetzt Schluss: Die 5. EU-Geldwäscherichtlinie sieht vor, dass Kryptowährungen zukünftig Finanzinstrumente unter dem Kreditwesengesetz sein werden. Damit wird eine klare Gesetzeslage …
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