FNG: EU-Offenlegungsverordnung „nicht geeignet“
Nach Einschätzung des FNG Forum Nachhaltige Geldanlagen ist die Einordnung von Finanzprodukten nach der EU-Offenlegungsverordnung "nicht geeignet", um Auskunft über deren Nachhaltigkeitsanspruch zu geben. Der Fachverband fordert eine Überarbeitung der Vorschrift.
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