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Das Bundesverfassungsgericht hat konkrete Inhalte einer Klimapolitik skizziert, die sich – nach seiner Auslegung – direkt aus der Verfassung ableiten lassen. Und es hat dem Gesetzgeber aufgegeben, ein neues Gesetz mit diesen Inhalten zu erarbeiten. Darf Karlsruhe das überhaupt? Gastbeitrag von …
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