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Lange wurde in der Branche gerätselt, ob die EU-Transparenzverordnung für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater auch für den freien Finanzvertrieb gilt. BMF und Bafin haben sich nun offenbar festgelegt: 34f-Vermittler sollen nicht der EU-Transparenzverordnungunterfallen. Anders sehen dies …
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