Auch die Versicherer befürchten, dass durch das Urteil der Markt verzerrt wird. So wird für einen männlichen Angestellten künftig eine betriebliche Altersversorgung attraktiver als eine private Rente, weil sein Beitrag für Letztere erhöht werden dürfte, um allen Versicherten einen einheitlichen Tarif bieten zu können.
Vor allem in drei Sparten ist die Unterscheidung zwischen Mann und Frau bislang von großer Bedeutung: in der Autoversicherung, in der privaten Krankenversicherung und in der Lebensversicherung. Für Autoversicherungen zahlen Frauen geringere Prämien, weil sie statistisch gesehen seltener Unfälle verursachen.
Für eine 18 Jahre alte Kundin bedeutet das zum Beispiel, dass sie gegenüber einem gleichaltrigen Mann rund ein Viertel weniger Beitrag zahlt. In der privaten Krankenversicherung müssen Frauen wegen ihrer höheren Lebenserwartung höhere Beiträge hinnehmen.
Prämienkalkulation nicht zulässig
Für den Todesfallschutz in der Lebensversicherung zahlen wiederum Männer bislang höhere Prämien, weil sie wahrscheinlich früher sterben: Versicherer kalkulieren für den Vertrag eines Mannes mit 25 Jahren Laufzeit derzeit einen 44 Prozent höheren Beitrag als für eine Frau. Bei einer Rentenversicherung ist es genau umgekehrt. Künftig wird die bisherige Prämienkalkulation nicht mehr zulässig sein.
Für Frauen dürften Autoversicherungen teurer werden sowie der Todesfallschutz im Rahmen einer Risikolebensversicherung. Für die Männer wird dagegen voraussichtlich die private Rentenversicherung und die private Krankenversicherung teurer, weil ihre niedrigere Lebenserwartung nicht mehr ins Gewicht fallen darf. Einige Ausnahmen galten aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes schon jetzt.
So müssen private Krankenversicherer die höheren Kosten für Schwangerschaften schon heute auf alle Versicherten umlegen. Dies hat dazu geführt, dass die Männer rund fünf Prozent mehr Beitrag und die Frauen zehn Prozent weniger bezahlen mussten. Jetzt wird es für die Männer in der PKV nochmals deutlich teurer.
Richtig schwierig wird die Situation im Alter, fürchtet Poweleit. In der Altersgruppe 85+ verursachen Frauen pro Kopf und Jahr 15.330 Euro Krankheitskosten, Männer liegen bei 11.490 Euro. Frauen haben in der Altersgruppe obendrein einen Bevölkerungsanteil von 74 Prozent. Wenn man die hohe Lebenserwartung dieser Frauen nicht mehr in Beitragsunterschieden abbilden darf, dann wird es spannend, wie die PKV im Alter noch bezahlbar bleiben soll.
Es gab in Deutschland schon vor fünf Jahren die ersten gesetzlich verordneten Unisex-Tarife. Bei Riester-Rentenversicherungen, die ja untrüglich zur Lebensversicherung zählen, wurden zum 1. Januar 2006 einheitliche Tarife für Mann und Frau eingeführt. Das ging damals wegen der staatlichen Riester-Förderung völlig geräuschlos und ohne Protest über die Bühne. Dennoch zahlten Männer auch dort drauf.
Andere Riester-Produkte, also Investmentfonds und Banksparpläne, waren kaum beeinflusst, da das Restguthaben dort erst ab dem 85. Geburtstag in eine private Rentenversicherung umgewandelt werden muss. Auch bei Pensionskassen sind Unisex-Tarife möglich und am Markt platziert, „weil sie für den Vertrieb einfach und für alle Arbeitnehmer gleich zu vermitteln sind“, weiß Peter Hadasch, Vorstand der Nestle Pensionskasse.
„Seit es vor etwa fünf Jahren möglich wurde, eine Hinterbliebenenversorgung mit 100 Prozent Verheiratungswahrscheinlichkeit einzuführen, stört sich auch der Fiskus nicht mehr an Unisex-Tarifen“, so der Vorsitzende des Verbandes der Firmenpensionskassen weiter. „Wir sehen die Lage sehr entspannt.“