Die Länderkammer in Berlin hat heute erwartungsgemäß den vom Bundestag am 16. Mai 2013 verabschiedeten Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) ohne Änderungen beschlossen, das nun planmäßig zum 22. Juli 2013 in Kraft treten kann.
Damit wird der deutsche Gesetzgeber seine Verpflichtung zur Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie pünktlich nachkommen. Ziel der AIFM-Richtlinie war es, EU-weit einheitliche Anforderungen für die Zulassung und Beaufsichtigung von „Managern alternativer Investmentfonds“ zu schaffen.
Neue Regeln gelten für Anbieter und Produkte
Die neuen Regelungen gelten für die Anbieter und ihre Produkte, darunter beispielsweise Investmentfonds, offene Immobilienfonds, geschlossene Beteiligungsangebote sowie Hedgefonds. Das neue Gesetz betrifft Beteiligungsangebote für Privatanleger, professionelle und semiprofessionelle Anleger. (af)
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